Ein Hochschulzugang ohne Abitur ist unter den gesetzlichen Bestimmungen gem. §17 SächsHFG zum Beispiel möglich bei:
- abgeschlossener Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) und mind. 3 jähriger Berufserfahrung
- bestimmten Abschlüssen an Fachschulen (z.B. Erzieher*in / Heilerziehungspfleger*in)
- bestimmtem Ausbildungsumfang im Rahmen einer Fort-/ Meisterausbildung besonderer künstlerischer Eignung
Zugangswege an die FHD
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