Ein Hochschulzugang ohne Abitur ist unter den gesetzlichen Bestimmungen gem. §17 SächsHFG zum Beispiel möglich bei:
- abgeschlossener Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) und mind. 3 jähriger Berufserfahrung
- bestimmten Abschlüssen an Fachschulen
- bestimmten Ausbildungsumfang im Rahmen einer Fort-/ Meisterausbildung
- besonderer künstlerischer Eignung
Zu den genannten Grundvoraussetzungen können dann noch eine Hochschulzugangsprüfung und eine Beratung notwendig sein. Wende Dich hierzu an die Studienberatung oder bewirb Dich direkt, sodass wir Deine individuellen Voraussetzungen prüfen können.