
Ein Hochschulzugang ohne Hochschulreife ist unter den gesetzlichen Bestimmungen gem. §17 SächsHFG möglich bei:
- abgeschlossener Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) und mind. 3 jähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf bei erfolgreich bestandener Hochschulzugangsprüfung
- bestimmten Abschlüssen an Fachschulen (z.B. Erzieher*in / Heilerziehungspfleger*in)
- Abschluss einer Meisterausbildung / Fort- oder Weiterbildung i.U.v. mind. 400 h (z.B. Praxisanleiter:in, Betriebs- / Fachwirt:in)
- besonderer künstlerischer Eignung (bei erfolgreich bestandener Eignungsfestellungsprüfung)
Wende Dich bei Fragen hierzu an unsere Studienberatung oder bewirb Dich direkt, sodass wir Deine individuellen Voraussetzungen prüfen können.