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Diversity Management an der Fachhochschule Dresden

Gleichstellung & Diversity Management

Die FHD hat im Juli 2020 ein neues Konzept für Gleichstellung und Diversity verabschiedet. Sie sieht sich dem Gender Mainstreaming verpflichtet. Sie berücksichtigt in ihren Konzepten und Entscheidungen die Situation von Frauen und Männern sowie anderer diskriminierbarer Zielgruppen.

Gleichstellung leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung von Lehre, Personalentwicklung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, welche optimale Rahmenbedingungen für gleiche Chancen aller entwickeln und sichern möchte. Dieses äußert sich in der Organisationsentwicklung zu chancengerechteren Bedingungen:

  • Steigerung der Frauenanteile in Führungs- und Leitungsfunktionen und die Gleichstellung aller in der akademischen Praxis
  • Sensibilisierung für Genderaspekte in der Personalentwicklung, der Lehre, der Öffentlichkeitsarbeit und der Weiterbildung
  • Die Vereinbarkeit von Studium, Karriere und Familie für Frauen und Männer im Sinne einer familienfreundlichen Hochschule

Die Gleichstellung- und Diversitybeauftragte analysiert regelmäßig die Gegebenheiten und legt in Zusammenarbeit mit Rektorat und Verwaltung Maßnahmen für die weiterführende Arbeit fest. Dazu gehören:

  • der strukturelle und inhaltliche Ausbau der Gleichstellungs- und Diversityarbeit
  • Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf sowie von Menschen mit Behinderung / anderer Herkunft oder Sprache im Studium
  • Maßnahmen zur Integration von Frauen-, Geschlechter- und Diversityfoschung in die Lehre

Die Gleichstellungsbeauftragte begleitet alle Einstellungsgespräche sowie die Berufungen von Professor*innen. Sie berät Student*innen mit besonderen Bedürfnissen in Fragestellungen rund um die Organisation ihres Studiums.

Außerdem nimmt sie die Aufgaben der Diversitybeauftragten wahr. Die Ziele dieser Arbeit sind:

  • Wahrnehmung der Vielfalt von Identitäten und Identitätskonstruktionen und bestehenden Machtverhältnissen
  • Sensibilisierung für Diskriminierungen und Infragestellung der diesen zugrundeliegenden Normsetzungen
  • Gesellschaftliche Vielfalt als Potential zu begreifen und aufzuwerten

Für Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Sprachbarrieren oder anderen Benachteiligungen sind vom Gesetzgeber Nachteilsausgleiche eingerichtet worden, welche individuell beantragt werden können. Diese bestehen meist in Modifikationen der Prüfungsbedingungen:

  • Änderung der Prüfungsform: mündlich – schriftlich; Klausur – Hausarbeit etc.
  • Verlängerung der Prüfungszeit (Schreibzeit- oder Vorbereitungszeitverlängerung)
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit von Haus-, Beleg- und Bachelorarbeiten
  • Leistungssplitting (Aufteilung von Studienleistungen in Einzelabschnitte)
  • Die Verschiebung von Prüfungsterminen
  • Modifikation praktischer Prüfungen
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