Auslandspraktika
Für Studierende, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, bietet ein Praxissemester eine gute Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln. Neben dem Praxissemester gibt es für Studierende auch die Möglichkeit, die vorlesungsfreie Zeit für ein zusätzliches Praktikum im Ausland zu nutzen.
Praktikumsbetrieb
Praktikumsbetrieb
Studierende der Fachhochschule Dresden sind angehalten, sich einen Praktikumsplatz in einem ausländischen Unternehmen selbst zu suchen. Informationen zu Ausschreibungen und Möglichkeiten für ein Auslandspraktikum erhalten Sie im International Office, beim Career Service oder in Ihrer Fakultät. Zudem ergänzen wir regelmäßig die Aushänge an den Schwarzen Brettern in der Hochschule - bitte informieren Sie sich auch auf diesem Weg über mögliche Praktikumsstellen.
Anerkennung
Anerkennung
Wenn das Praxissemester im Ausland den Bedingungen der Praktikumsordnung der FHD entspricht, gibt es in der Regel keine Probleme bei der Anerkennung. Sie sollten vor Praktikumsbeginn den Career Service, den Studiengangsleiter oder das Prüfungsamt kontaktieren und sich über die geforderten Formalitäten (z.B. Praktikumsvertrag, Praktikumsbericht, Bestätigung des Arbeitgebers) erkundigen. Im International Office und beim Career Service erhalten Sie Muster für Praktikumsverträge in englischer Sprache.
Ihr Praktikumszeugnis muss nach dem Absolvieren des Praktikum in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Sollten Sie ein Zeugnis in einer anderen Sprache erhalten, müssen Sie das Dokument von einer offiziellen Stelle (Übersetzer, Botschaft, Konsulat o.ä.) übersetzen und beglaubigen lassen.
Versicherung
Versicherung
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für einen Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind (z.B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung). Bei Bedarf sollten zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Informieren Sie sich auch auf der Website des DAAD über die dort angebotenen Versicherungen für Studierende und Praktikanten.
Visum
Bitte beachten Sie, dass für Praktika außerhalb der Europäischen Union in der Regel besondere Aufenthaltsbestimmungen gelten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Botschaften bzw. Konsulaten oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Finanzierung
Finanzierung
Erasmus+
Wenn Sie sich für ein Erasmus+ Praktikum bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an das LEONARDO-Büro Sachsen. (Link zur Webseite)
Die Praktika von Studierenden müssen mindestens 2 Monate und dürfen höchstens 12 Monate dauern. Es können sowohl Pflichtpraktika als auch fakultative Praktika gefördert werden. Auch Absolventen/Graduierte können noch ein Praktikum im Rahmen von Erasmus+ absolvieren.
Vorteile des Programms sind insbesondere:
- finanzielle Unterstützung (Mobilitätszuschuss)
- Anerkennung der Praktikumsleistungen
- gesicherte Betreuung durch das Unternehmen und das Leonardo-Büro
- gesicherte Praktikumstätigkeiten durch den EU-Praktikumsvertrag
Auslands-BAföG
Das Auslands-BAföG kann sowohl für ein Auslandssemester als auch für Auslandspraktika beantragt werden.
Voraussetzung ist eine Mindestdauer des Praktikums von zwölf Wochen. Zudem muss es sich um ein Pflichtpraktikum handeln.
Die Höhe des Stipendiums wird in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie hier