Mit dem Start in das Studium habt ihr euer Semesterticket erhalten, das euch im öffentlichen Nahverkehr als Deutschlandticket dient. Nachfolgend wird erklärt, was es damit auf sich hat.
Was ist das Semesterticket?
Das Semesterticket ist ein deutschlandweit verfügbares Angebot für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, das die Nutzung des gesamten innerdeutschen ÖPNV ermöglicht. Dieses Ticket wird im Rahmen eines Solidarmodells von allen Studierenden gemeinsam finanziert, was zu einem ermäßigten Preis (60 % des regulären Deutschlandticket-Preises) führt. Es kann ohne Einschränkungen im gesamten Geltungsbereich genutzt werden.
Warum ist das Semesterticket verpflichtend?
Jede Studierendenschaft einer Hochschule hat das Recht, das Semesterticket für ihre Mitglieder einzuführen. Die Studierendenschaft der Fachhochschule Dresden (FHD) hat sich für die Einführung entschieden, weshalb alle Studierenden der FHD verpflichtet sind, den Beitrag zu zahlen. Die FHD übernimmt die Beitragserhebung und leitet die Beiträge an die Vertragspartner weiter.
Wie hoch ist der Beitrag?
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der im jeweiligen Semester gültigen „Beitragsvereinbarung der Studierendenschaft der Fachhochschule Dresden“
Wer kann sich vom Semesterticket befreien lassen?
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Befreiung für ein Semester beantragt werden. Eine Befreiung ist möglich für:
- Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem der gültigen Merkzeichen - gem. SGB IX - aG, BI, TBI, H, G mit gültiger Wertmarke, GI mit gültiger Wertmarke oder mit anderweitiger nachgewiesener Behinderung. Die Befreiung für die Merkzeichen G und GI gilt für ein Semester, während für die übrigen Merkzeichen die Befreiung bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises gewährt wird.
- Studierende, die den Nachweis erbringen können, dass sie das "Deutschland-Ticket JobTicket" nutzen.
- Studierende, die nach § 11 Immatrikulationsordnung nachweislich beurlaubt sind.
- Studierende, die einen studienbedingten Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung nachweisen können.
- Studierende, die im laufenden Semester im- oder exmatrikuliert wurden.
- Studierende, die nachweislich ein Semesterticket doppelt beziehen, da sie auch an einer anderen Hochschule mit Semesterticketvertrag eingeschrieben sind.
Wie stellt man einen Antrag für Befreiungen?
Ein Antrag auf Befreiung muss bis spätestens sieben Tage nach Eintritt des Befreiungsgrundes gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich über das unten zum Download bereitgestellte Formular einzureichen und beim Studierendenrat, dem Studierendensekretariat oder der Studienberatung abzugeben. Der Antrag ist nur in Verbindung mit einem Nachweis des Befreiungsgrundes gültig. Unterlagen können innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden.
Antrag auf Befreiung zum Semesterticket
Wo findet man weitere Informationen?
Für weitere Informationen wendet euch bitte an das Studierendensekretariat oder an die FHD-Studienberatung.
Zusätzliche Informationen zum Semesterticket sind auch hier online abrufbar.