Studienberater
Jan Karwofsky
Kontakt
Campus Straßburger Platz | Raum 108
Tel +49 351 44 45-444
studium@fh-dresden.eu
Als private Hochschule bieten wir dir viele Vorteile und Services vom ersten Interesse zu einem Studienplatz an unserer Hochschule bis zu deinem Abschluss - und darüber hinaus. Du bist bei uns nicht einfach nur eine anonyme Matrikelnummer, sondern wir begleiten dich individuell, zielgerichtet, fördernd und fordernd auf DEINEM Weg durch das Studium.
Dir stehen jederzeit Ansprechpartner*innen für deine Fragen zur Verfügung - egal, ob es um Infos zum Ablauf im Studium geht, Rückfragen zu einer Prüfung oder inhaltliche Fragen nach einer Lehrveranstaltung. Unsere Kolleg*innen in der Hochschulverwaltung, unsere Professor*innen und Dozent*innen haben immer ein offenes Ohr für dich und stehen dir gern unterstützend zur Seite!
Um dir diese hochwertige Studienqualität bieten zu können, müssen wir Studiengebühren erheben. Denn als private Hochschule wird die FHD nicht durch öffentliche Mittel gestützt, sondern muss sich komplett selbst finanzieren.
Dieses Vorurteil hält sich immer noch hartnäckig. Das führt leider dazu, dass Viele die Möglichkeit eines Studiums an einer privaten Hochschule für sich gar nicht in Betracht ziehen. Dabei finanzieren sich die meisten unserer Studierenden ihr Studium selbst und sind nicht auf finanzielle Unterstützung von ihren Eltern angewiesen.
Stipendium, BAföG, Nebenjob, Studienkreit... Die Möglichkeiten sind vielfältg - und in den meisten Fällen auch gut kombinierbar.
Wir zeigen dir, wie viele Möglichkeiten der Studienfinanzierung es gibt, und stehen dir natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam finden wir die passenden Optionen für deine individuelle Situation, sodass deinem Traumstudium nichts mehr im Weg steht.
Als private Hochschule bieten wir dir viele Vorteile. Unsere Zugangswege zum Studium sind offener gestaltet als an staatlichen Unis, du studierst in kleinen Gruppen und wirst individuell gefördert. Dein Studium zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus.
Um dir diese hochwertige Studienqualität bieten zu können, müssen wir Studiengebühren erheben.
Die konkreten Gebühren unterscheiden sich je nach Studienform und -dauer. Die genauen Konditionen zu den Studiengebühren findest du im Infomaterial des jeweiligen Studiengangs.
BAföG wird vom Staat gezahlt, um jungen Menschen eine Ausbildung oder ein Studium finanziell zu ermöglichen. Die Hälfte der monatlichen Förderung wird dir vom Staat geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt. Der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934 € pro Monat.
Ob und wie viel Geld man monatlich erhält, hängt von Faktoren wie dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Vermögen, der Wohnsituation und weiteren ab. Leider können nur Vollzeit-Studierende BAföG erhalten. Informiere dich hier über die genauen Voraussetzungen.
Einen ersten Anhaltspunkt, ob und wie viel BAföG Du erhalten würdest, bietet der BAföG-Rechner.
Gut zu wissen: Ein Nebenjob bis 538 €/Monat mindert den BAFÖG-Satz nicht.
Den BAföG-Antrag stellst Du online. Ganz wichtig: Beachte dabei unbedingt die Antragsfristen! Weiterführende Informationen erhältst Du hier:
Studentenwerk Dresden
Amt für Ausbildungsförderung
Fritz-Löffler-Str. 18
01069 Dresden
http://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/
Für Vollzeit-Studierende gibt es bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld. Aktuell erhält man monatlich 250 €.
Der Antrag wird in der Regel von den Eltern bei der Familienkasse gestellt.
Geld verdienen und Berufserfahrung sammeln: Viele Studierende finanzieren sich ihr Studium mit Neben- und Ferienjobs.
Minijob
Bei einem Minijob verdienst du maximal 538 € im Monat. Du zahlst i.d.R. keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, keine Steuern und nur einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung (von dem du dich aber befreien lassen kannst). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
Wenn Du BAföG beziehst, ist ein zusätzlicher Minijob perfekt: Du darfst aktuell monatlich 538 € verdienen, ohne dass Dein BAföG gekürzt wird. Auch auf dein Kindergeld wirkt sich ein Minijob nicht aus. Das heißt, du kannst gleichzeitig BAföG, Kindergeld und 538 € Minijob-Gehalt erhalten.
Werkstudentenjob
Vollzeitstudierende profitieren vom Werkstudentenprivileg und müssen abgesehen von den Rentenversicherungsbeiträgen keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Dabei ist der Verdienst nicht begrenzt. I.d.R. darf man als Werkstudent*in nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ausnahme sind kurzfristige Beschäftigungen.
Bei uns an der Hochschule sind immer viele Nebenjobs für Studierende ausgeschrieben, die konkret zu unseren Studiengängen passen. So kannst Du schon Erfahrungen in deinem späteren Arbeitsfeld sammeln. Unser Career Service unterstützt dich gern bei der Suche nach dem perfekten Nebenjob.
Viele denken, dass Stipendien für sie selbst unerreichbar sind. Dabei gibt es so viele verschiedene Stipendien mit den unterschiedlichsten Auswahlkriterien. Oft kommt es gar nicht unbedingt auf gute Noten an, sondern es zählt vor allem auch gesellschaftliches Engagement sowie die eigene familiäre und soziale Situation. Es lohnt sich also, sich genauer über verschiedene Stipendien zu informieren.
Finde dein perfect match: Eine gute Übersicht aller Stipendien, die zu dir passen, findest du auf Deutschlands größter Stipendienplattform www.mystipendium.de.
Wie finde ich das passende Stipendium für mich? Wie läuft eine Bewerbung um ein Stipendium ab und auf was muss ich achten?
Hier findest Du dazu ein kostenloses e-Book mit vielen wertvollen Infos: Der erfolgreiche Weg zum Stipendium
Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums erhalten monatlich 300 €, wobei die Hälfte des Geldes vom Staat und die andere Hälfte von Stiftern und Förderern kommt. Die FHD vergibt jährlich Deutschland-Stipendien an ihre Studierenden. Grundlage des Deutschland-Stipendiums ist das im Juli 2010 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Stipendienprogramm-Gesetz. Informationen zur Bundesinitiative findest du unter http://www.deutschlandstipendium.de.
Bewerbung
Ab sofort sind Bewerbungen für das Deutschlandstipendium noch bis 31.08.25 möglich. Bewirb dich einfach per Mail an hochschulleitung@fh-dresden.eu mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular, deinem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben. Reiche (als Schüler*in) bitte außerdem ein aktuelles Zeugnis bzw. (als Student*in) einen aktuellen Leistungsnachweis mit ein. Gib bei der Bewerbung auch besonderene Lebensumstände (alleinerziehend, Pflege eines Familienmitgliedes, Erstakademiker*in in der Familie, eigene Behinderung, etc.) sowie Praktika, bisherige Berufserfahrung, Ehrenämter, usw. an. Auch diese Faktoren werden bei der Auswahl berücksichtigt und fließen in die Entscheidung mit ein.
Wenn du bereits einen Förderer gefunden hast, kannst du dieses Formular mit einreichen:
Deutschlandstipendium_Förderer-Formular.
Deine Ansprechpartner bei Fragen zum Deutschlandstipendium an der FHD:
0351 4445-416
Du hast bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchtest nun studieren?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Vollzeit-Studierende mit sehr guten beruflichen Leistungen mit 992 € monatlich zzgl. einem Büchergeld in Höhe von 80 € pro Monat. Stipendiat:innen in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten eine Förderung von 3.045 € pro Kalenderjahr.
Hier geht's zum Erklärvideo.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich.
Alle Voraussetzungen und Bewerbungsinformationen für das Stipendium findest Du hier.
Bildungskredit der Bundesregierung (nur für Vollzeit-Studierende)
Der Bildungskredit stellt einen zeitlich befristeten (mind. 3 Monate, max. 24 Monate) und zinsgünstigen Kredit zur Unterstützung von Studierenden bereit. Im Gegensatz zum BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern gewährt. Es gibt eine Altersgrenze: Der Kredit wird nur bis zum 36. Geburtstag ausgezahlt. Die Förderung beträgt 100 €, 200 € oder 300 € im Monat und ist später mit sehr günstigen Zinsen zurückzuzahlen. Der Bildungskredit Kredit kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden und ist mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. mit BAföG) kombinierbar.
Nähere Informationen und den Online-Antrag findest Du auf der Website des Bundesverwaltungsamtes: www.bva.bund.de.
KfW Studienkredit
Der KfW Studienkredit unterstützt Studierende bis zu 14 Semester und bietet moderate Rückzahlungsraten. Monatlich kann man sich zwischen 100 € und 650 € auszahlen lassen - Der Auszahlungsbetrag kann jeden Monat flexibel nach den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Der Kredit wird unabhängig von Deinem Einkommen und dem Deiner Eltern gewährt. Es gibt jedoch eine Altersgrenze: Bei Beginn der Förderung muss man unter 44 Jahre alt sein. Es ist eine Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten, wie z. B. BAföG oder Bildungskredit möglich. Den KfW Studienkredit kannst Du bei Deiner Bank oder online beantragen.
Nähere Informationen dazu erhältst Du auf der Website der KFW-Förderbank: www.kfw-foerderbank.de.
Für ein berufsbegleitendes Bachelor- oder Masterstudium ist eine Förderung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) möglich.
Voraussetzungen:
Der Antrag erfolgt online (in nur 5 Minuten). Folgende Nachweise sind nötig:
Die maximale Förderungssumme beträgt 4500€ und wird nach Abschluss des Studiums ausgezahlt.
Weitere Informationen
Die Alternative zum Studienkredit
Über einen umgekehrten Generationenvertrag kannst Du Dein Studium finanzieren - ohne Angst vor der Rückzahlung eines festen Kredites: Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach Deiner individuellen finanziellen Lebenssituation nach dem Studium. Erst bei Erreichen eines Mindestbruttoeinkommens beginnt die Rückzahlung. Du zahlst monatlich 8,5 % Deines Bruttoeinkommens für eine vorher festgelegte Anzahl von Beitragsmonaten zurück. So kannst Du sicher sein, dass Du Dir die Rückzahlung auch bei geringerem Gehalt immer leisten kannst. Bei einem weiterführenden Studium / Volontariat, bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit setzt Du die Rückzahlung einfach aus.
Bewerbung ganzjährig und unverbindlich unter www.deutsche-bildung.de
Studienfinanzierung im Überblick:
• Monatliche und / oder einmalige Auszahlungen für Lebenshaltungskosten, Studiengebühren, Materialien und weitere Studienkosten
• Unabhängig vom eigenen Vermögen und dem Einkommen der Eltern
• Kombinierbar mit anderen Finanzierungsquellen (z.B. BAföG, Stipendien, etc.)
Voraussetzungen für die Studienfinanzierung
• Hohe Motivation für das gewählte Studienfach
• Studiengang an staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland oder vergleichbarer Hochschule im Ausland
• Deutsches Abitur
• Keine Bürgen oder Sicherheiten nötig
Überblick: Was unterscheidet den Umgekehrten Genereationenvertrag von einem Studienkredit?
Studiengebühren und viele weitere Ausbildungskosten wie Fahrtkosten zur Hochschule, Umzugskosten oder auch Kosten für Arbeitsmittel wie Laptop, Handy oder Lehrbücher können von der Steuer abgesetzt werden, wenn Du Dich
a) im Erststudium befindest und Einkommenssteuer zahlst (z.B. beim berufsbegleitenden Studium) oder
b) im Aufbaustudium befindest (Master oder Bachelor mit vorangegangener Berufsausbildung), auch falls Du noch keine Einkommenssteuer zahlst.
Bist Du also während Deines Erststudiums berufstätig und zahlst auf dein Einkommen Steuern (a), kannst Du in der Steuererklärung Ausbildungskosten in Höhe von bis zu 6000 € pro Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen.
Für Aufbaustudiengänge (b) besteht die Möglichkeit, Ausgaben in voller Höhe als Werbungskosten abzusetzen. Das betrifft auch Studierende in Aufbaustudiengängen, die noch nicht ins Berufsleben gestartet sind und noch keine Einkommenssteuer zahlen. Denn hier gibt es die Möglichkeit des sogenannten Verlustvortrags. Die Studienkosten kann man schon während des Studiums (oder auch für mehrere Jahre rückwirkend) in der Studentensteuererklärung angeben – und sobald man dann ins Berufsleben eingestiegen ist und Einkommenssteuer zahlt, werden diese vorgetragenen Verluste steuerlich verrechnet und zurückerstattet.
Bitte lass Dich zur steuerlichen Absetzbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage von der Steuerberatung oder beim zuständigen Finanzamt beraten.
Für internationale Studierende sind konkrete Informationen zur Studienfinanzierung hier im Überblick zusammengefasst.
Jan Karwofsky
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