Prof. Dr. phil. Alexandra Geisler
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Campus Straßburger Platz | Raum 502/125
Tel +49 351 44 45-438
a.geisler@fh-dresden.eu
Als Einzelseminare werden alle ein- bis fünftägigen Seminare bezeichnet, die zu spezifischen Themen und Handlungsfeldern angeboten werden. Am Ende der Seminare erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Frauen* und Trans*Personen sind überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt und strukturelle Diskriminierung betroffen. Gesellschaftliche Grundannahmen über Geschlecht und Rollenbilder, die Frauen*, Inter* und Trans*Personen einen bestimmten Ort innerhalb der Gesellschaft zuweisen und durch Normsetzungen bestimmte Geschlechtlichkeiten tabuisieren und marginalisieren, tragen zu sexistischen Diskriminierungsstrukturen bei. Deswegen ist es umso mehr von Bedeutung, eine inklusive und sensibilisierte Praxis zu entwickeln, die die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten respektiert. Durch kritische Reflexion und praxisnahe Anwendungen werden die Teilnehmenden dazu ermutigt, innovative Strategien zu entwerfen, die eine integrative und gerechte Unterstützung für alle Menschen gewährleisten.
Lehrinhalte:
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel, bestehende heteronormative und sexistische Gesellschaftsnarrative zu hinterfragen und auf dieser Grundlage einen konstruktiven Dialog über geschlechtergerechte Angebote in der Sozialen Arbeit und im Pflegebereich zu fördern.
Themen:
- Heteronormativität und strukturelle sexistische Diskriminierung
- Begriffliche, theoretische und rechtliche Grundlagen in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit innerhalb heteronormativer Verhältnisse
- Sensibilisierung für die alltäglichen Ausgrenzungspraktiken durch Normen, Normierungen und Othering gegenüber Menschen, die der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit nicht entsprechen
- geschlechtergerechte Handlungsoptionen
Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 10. Januar 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss ebenfalls der 10. Januar 2025
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (6 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Freitag 9:00 - 16:00 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Kathleen Hänel
Bildungsreferentin der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V., Dipl.Soz.Arb.(FH), 13-jährige Berufserfahrung im Bereich Betreuung und Begleitung psychisch erkrankter Menschen, freiberufliche Referentin, Prozessberaterin für Schutzkonzepte
Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung zielt darauf, die Lebens- und Gefühlswelt der Kinder psychisch kranker Eltern in den Blick zu nehmen und eine erhöhte Sensibilität für deren besondere Belastungen, Situation und Gedankenwelt bei den professionellen Fachkräften zu ermöglichen. Die Teilnehmer*innen erfahren, welchen Risikofaktoren Kinder psychisch erkrankter Eltern ausgesetzt sind, aber auch welche Resilienz- und Schutzfaktoren stärkend sein können. Ferner werden den Teilnehmer*innen Zugänge und Möglichkeiten der Aufklärung, kreative Ideen der Stärkung und Unterstützung aufgezeigt.
Lehrinhalte:
Leitidee: Kinder von Eltern bzw. Elternteilen, welche an einer psychischen Störung erkrankt sind, sind oft ungesehenen, sehr belastenden Lebensfaktoren ausgesetzt. Neben einer starken Verunsicherung und Tabuisierung spielen oft Schuldgefühle, Ängste und Scham eine große Rolle im Alltag und der seelischen Entwicklung von Kindern psychisch kranker Eltern. Auch dadurch haben diese Kinder selbst ein erhöhtes Risiko eigener psychischer Erkrankungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten.
Themen:
- Übersicht psychischer Erkrankungen
- Lebenswelt der Kinder von psychisch erkrankten Eltern (-teilen)
- Risiko - und Schutzfaktoren
- Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern: Gesprächsführung, Sensibiliserung, Enttabuisierung
- Methoden zur Ressourcenstärkung/Resilienz, Hilfs- und Unterstützungssysteme
- Grenzen der Arbeit mit betroffenen Kindern und Familien
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Austausch & Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 24. Januar 2025
Kosten: 175,- €
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Ableismus bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die be_hindert werden. Damit einher gehen beispielsweise die alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung sowie eine Vielzahl von Barrieren, die vor allem dadurch entstehen, dass sich bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes, von Gebäuden und Kommunikationskanälen an den Bedarfen und Bedürfnissen der Mehrheits- bzw. Dominanzgesellschaft orientiert wird. In den Disability Studies, die ihre Ursprünge in der Behindertenbewegung der 1970 Jahre in den USA haben, wird von einem sozialen und/oder kulturellen Modell von Behinderung ausgegangen. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen wird die Mehrheitsgesellschaft erforscht. Dieser Perspektivenwechsel ist sehr aufschlussreich, um gewaltvolle Normsetzungen und Otheringprozess zu verstehen und daraus Schlüsse für ein menschenrechtliches Handeln in sozialen und gesundheitlichen Berufen zu ziehen.
Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung geht es darum Ableismus im Kontext Sozialer Gerechtigkeit besser zu verstehen und das eigene Arbeitsfeld hinsichtlich Barrieren zu durchleuchten.
Themen:
- Ableismus als strukturelle Diskriminierungsform in seiner Verschränkung mit anderen Diskriminierungsformen
- Grundlagen zum sozialen, systemischen und kulturellen Modell von Behinderung
- Reflexion über die eigene professionelle Haltung und gesellschaftliche Positionierung sowie über Barrieren und deren Abbau
- ableismuskritische Handlungsoptionen
Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 24. Januar 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 10. Januar 2025
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung "Rassismuskritik und Social Justice" bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit Machtasymmetrien und Rassismus für die Praxis der Sozialen Arbeit und angrenzender Berufe bspw. Pflege, Pädagogik. Der wissenschaftliche Ansatz stützt sich auf Erkenntnisse der Intersektionalität und der Reflexion rassistischer Bias. Das Hauptaugenmerk liegt nicht nur auf offensichtlichen Formen von Rassismus, sondern auch auf subtileren, strukturellen Ausprägungen, die in Institutionen und sozialen Systemen verwurzelt sind. Die Analyse von Machtasymmetrien spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Sozialarbeiter*innen, Angehörige pflegender Berufe oder Lehrer*innen zu befähigen, die vielschichtigen Verflechtungen von Macht und Rassismus zu verstehen und effektive Interventionen in ihrem Arbeitsfeld zu gestalten.
Die Fortbildung differenziert verschiedene Ausprägungen vom offenen Rassismus und bis zum rassistischen Bias, insbesondere im Kontext der Arbeit mit Adressat*innen in der Sozialen Arbeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erkenntnis, dass die Beseitigung rassistischen Bias nur durch Bewusstwerdung und kontinuierliche Reflexion möglich ist. Diese Reflexion spielt nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene eine entscheidende Rolle.
Im Rahmen der Fortbildung wird eine differenzierte Betrachtung von Rassismus und rassistischem Bias angestrebt, unter Berücksichtigung des Konzepts der Intersektionalität. Im Besonderen wird durch den pluriversalen Ansatz im Kontext der Intersektionalität betont, dass es nicht nur eine lineare Hierarchie von Unterdrückung gibt, sondern verschiedene Formen der Unterdrückung und Privilegierung miteinander verflochten sind und in unterschiedlichen Kontexten auftreten können. Dies verdeutlicht, dass Rassismus nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit anderen sozialen Kategorien wie Geschlecht, Klasse oder Sexualität verflochten ist. Der integrative Ansatz ermöglicht den Teilnehmer*innen, ihre eigene Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und Strategien zu entwickeln, um gegen Rassismus, in all seinen Formen, in ihrem beruflichen Umfeld vorzugehen.
Lehrinhalte:
Der Fokus liegt auf der Anwendung des Anti-Bias Ansatzes und des Social Justice Ansatzes, um individuelle Vorurteile und strukturelle Ungerechtigkeiten zu adressieren. Die Lerninhalte bieten eine gründliche Analyse von Machtstrukturen, Strategien zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Sensibilisierung für verschiedene Formen der Diskriminierung. Unter Anleitung erfahrener Trainerinnen werden die Teilnehmenden befähigt, ihre Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und konkrete Maßnahmen zur Integration von Antidiskriminierung und sozialer Gerechtigkeit zu entwickeln. Insgesamt bieten die Fortbildungen im Rahmen der Veranstaltungsreihe eine umfassende professionelle Weiterentwicklung in der Sozialen Arbeit.
Lehr- und Lernmethoden:
- Analyse von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Strukturen, um ihre Auswirkungen auf individuelle und kollektive Erfahrungen zu verstehen.
- Strukturierte Dialoge, um rassismuskritische Perspektiven zu entwickeln, Vorurteile zu identifizieren und Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu erarbeiten.
- Sensibilisierung für unterschiedliche soziale Identitäten und Erfahrungen, um die Vielfalt der Teilnehmenden zu berücksichtigen.
- Individuelle und gruppenbasierte Reflexionen, um persönliche Vorurteile und implizite Bias zu identifizieren und zu verstehen.
- Analyse von rassistischen Strukturen in Institutionen und Gesellschaft, um Verständnis für die Wurzeln von Rassismus zu fördern und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln.
Anmeldeschluss: 31. Januar 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 10. Januar 2025)
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 3 Tage - davon 2 Tage in Präsenz und 1 Tag online (pro Tag 7 Stunden inkl. Pausen)
Zeit: Freitag und Samstag jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr
14. & 15. März (Fr-Sa) in Präsenz sowie 11. April (Fr) online
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Henrike Krüsmann
hauptberufliche Tätigkeit:
Qualifikations- und Lernziele
Trauma und Traumatisierung sind Begriffe, die in der heutigen Zeit oft und vielfältig genutzt werden. Doch nicht jedes Trauma führt zu Traumafolgestörungen. In der Fortbildung geht es zum einen um die Klärung von Begrifflichkeiten, wie Trauma, Posttraumatische Belastungsstörungen, Dissoziation, Flashback, Re-Traumatisierung, Sekundärtraumatisierung usw.. Zum anderen geht es um Traumafolgestörungen bei den unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen wir arbeiten sowie um die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten. Traumafolgen können erhebliche Auswirkungen auf das Denken, Fühlen, Handeln und auf Reaktionen haben, was den Umgang für begleitende Personen erschweren kann.
Fachkräfte lernen, was es braucht, um eine traumasensible Haltung zu entwickeln, eine Pädagogik des sicheren Ortes zu gestalten und traumapädagogische Ansätze in die Arbeit einfließen zu lassen.
Der praxisnahe, theoretisch fundierte Ansatz der Traumapädagogik ermöglicht es, Klient*innen zu stabilisieren und belastbare Beziehungen für die pädagogische Arbeit aufzubauen. Methoden der Reorientierung und Stabilisierung für unterschiedliche Arbeitskontexte werden vorgestellt und erprobt.
Um einer Sekundärtraumatisierung vorzubeugen sind professionelle Nähe und Distanz sinnvoll zu gestalten und dabei eine mitfühlende, aber dennoch abgegrenzte Begleitung und Unterstützung zu ermöglichen.
Lehrinhalte
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf Traumatisierung und Traumafolgestörungen. Es geht um die Entwicklung einer traumasensiblen Haltung und das Kennenlernen von traumapädagogischen Ansätzen für die praktische Arbeit. Dabei finden die unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen Fachkräfte arbeiten Berücksichtigung.
Inhalte sind u.a.:
Lehr- und Lernmethoden
- Seminar, kurze theoretische Inputs, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, praktische Übungen, Fallbesprechungen
Anmeldeschluss: 01. März 2025
Kosten: 350,- €
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Adultismus bezeichnet das Machtverhältnis zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen und findet als Diskriminierungsform in der deutschen Debatte bisher wenig Beachtung. Gleichwohl ist die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihre ungleichwertige Behandlung in unsere gesellschaftlichen Normen eingeschrieben und wird durch Gewohnheiten, Wahrnehmung, Regelungen und Gesetze bis hin in die Architektur fortgeschrieben. In allen Praxisfeldern, in den Sozialarbeitende oder Angehörige Pflegender Berufe mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, ist ein besonderes Augenmerk auf die Verwirklichung der Kinderrechte und eine diskriminierungssensible, würdevolle und gleichwertige Kontaktgestaltung geboten. Die Grundlage ist ein Nachdenken über die eigene Kindheit sowie die Reflexion über das eigene Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung beleuchten wir an welchen Stellen Adultismus strukturell und durch individuelle Haltungen fortgeführt wird, welche Überschneidungen es zu anderen Diskriminierungsformen geben kann und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gestaltet werden können.
Themen:
- Adultismus als gesellschaftliche Normalität
- Strukturelle Verankerung des Ungleichheitsverhältnisses zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen
- Kinderrechte und ihre Umsetzung in Praxisfeldern
- Reflexion über die eigene Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen
- adultismuskritische Handlungsoptionen
Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 1. März 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 10. Januar 2025
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul (Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (6 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozent
Norman Harras
Qualifikations- und Lernziele:
Das Seminar zielt einerseits auf die Kompetenzentwicklung im Konfliktmanagement, d.h. die Entwicklung von Fähigkeiten zur Identifizierung von Konflikten in sozialen Arbeitsumfeldern und die Vermittlung von Kommunikationstechniken mit Relevanz für Konflikte zwischen Adressat*innen, Kolleg*innen und anderen beteiligten Parteien. Ferner wird die Verbesserung der verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeiten angeregt, um Missverständnisse zu minimieren und konstruktive Gespräche zu fördern. Des Weiteren fokussiert das Seminar auf das Erlernen und die Anwendung von verschiedenen Kommunikationsmodellen.
Lehrinhalte:
Leitidee: Kommunikation in der Sozialen Arbeit ist vielschichtig und störanfällig. Um Kommunikation besser zu verstehen, gibt es Kommunikationsmodelle. Sie veranschaulichen den Kommunikationsprozess und zeigen auf, wie Kommunikationsprobleme entstehen und gelöst werden können. Kommunikationsmodelle sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Kommunikation und ein wichtiges Handwerkszeug in der Sozialen Arbeit.
Das Seminar widmet sich den Fragestellungen:
- Wie kann man Kommunikationsmodell für die eigene Kommunikation nutzen?
- Welche Kommunikationsmodelle gibt es und wie sind diese praktisch einsetzbar?
Das Seminar führt theoretisch und praktisch intensiv in die grundlegenden Modelle ein und fokussiert das Wechselspiel von Dozent und Gruppe.
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 22. März 2025
Kosten: 175,- €
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Maria-Kristin Fleischer
Qualifikations- und Lernziele:
Ursache einer Fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) ist der Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Die pränatale Schädigung durch den Alkoholkonsum kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Kind haben. Als FASD werden die gesamten Auswirkungen alkoholbedingter Störungen zusammengefasst. Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) hingegen beschreibt das Vollbild der Behinderung. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Behinderungen. FASD zählen bis heute zu den häufigsten angeborenen Beeinträchtigungen in Deutschland. Alkohol gelangt über die Plazenta unmittelbar in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Da Alkohol ein Zellteilungsgift ist, wirkt er schädigend auf den sich bildenden Organismus ein. Die Entwicklung der inneren Organe, insbesondere aber des Gehirns und des Nervensystems, wird durch den Alkohol gestört. Neben Wachstumsminderung und Gesichtsauffälligkeiten sowie zahlreichen körperlichen Erkrankungen, beeinflussen vor allem Verhaltensstörungen, beeinträchtigte Alltagskompetenzen, kognitive Defizite und Teilleistungsstörungen das Leben der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen. Ursache dafür ist die Schädigung des Frontalhirns und die daraus resultierenden Störungen der Exekutivfunktionen. Aufgrund verschiedener Hintergründe - beispielsweise Unterschiede in der Ausprägung - ist eine Diagnosestellung teilweise sehr schwer bis unmöglich. Nur ein Teil der Betroffenen kann ein selbständiges Leben ohne Unterstützung führen.
Lehrinhalte:
Leitidee: FASD sind nicht heilbar, in ihren Auswirkungen allerdings durchaus zu erleichtern. Das Ausmaß der FASD zu begreifen, ist der Schlüssel dazu, betroffenen Kindern passendere Angebote zur Verfügung zu stellen. Diese eineinhalbtägige Fortbildung bietet Teilnehmer*innen die Gelegenheit, sich thematisch mit FASD in Bezug auf das Vorschul- und Schulalter zu beschäftigen. Die Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung zum Thema Fetale Alkoholspektrumstörung.
Themen:
Formen des FASD
Statistische Daten und Entstehungshintergrund
Diagnosekriterien und Möglichkeiten
FASD im Säuglings- und Kleinkindalter – Symptome und Hilfestellungen
Störung der Exekutivfunktion und deren Folgen
FASD und Schule – Verhaltensweisen und Möglichkeiten der Förderung
Psychoedukation - Kugy ist anders
FASD und Trauma
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion & Austausch, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 21. März 2025
Kosten: 200,- €
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 09:00 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozent*innen
Prof. Dr. Alexandra Geisler, Professorin für Allgemeine Sozialpädagogik an der FHD, MA Internationale Soziale Arbeit und Menschenrechte, Diplom-Sozialarbeiterin, Mediatorin, Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, Trainerin für Schutz und Hilfe bei häuslicher sowie geschlechtergerechte Konfliktlösungsstrategien in der Kinder- und Jugendhilfe und Anti-Bias Trainerin.
Rebecca Merker ist ausgebildete Sozialpädagogin BA und arbeitet an einer Oberschule als Schulsozialpädagogin und ist Ansprechpartnerin für Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen bei diversen schulischen Problematiken.
Lucas Epperlein ist ausgebildeter Sozialpädagoge BA sowie staatlich anerkannter Erzieher und tätig als Fachberater für familienanaloge Angebote.
Beatrice Bachmann ist ausgebildete Sozialpädagogin BA sowie eine Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation. Sie arbeitet seit vielen Jahren als Erzieherin und stellvertretende Leitung in einer Kindertagesstätte.
Stefanie Langhof ist ausgebildete Sozialpädagogin BA, staatlich anerkannte Erzieherin sowie Praxisanleiterin und arbeitet seit mehreren Jahren in der Kindertagesbetreuung. Sie beschäftigt sich seit längerem mit der Thematik Sexualisierte Gewalt und Übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen.
Qualifikations- und Lernziele
Sexualisierte Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsunabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einer*einem Jugendlichen entweder gegen deren*dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder die*der Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit wissentlich nicht zustimmen kann. Jede sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist auch gleichzeitig eine psychische Gewalttat gegen Kinder. Sie hat immer etwas mit Macht und Machtmissbrauch zu tun. Die Handlungen, die als sexualisierte Gewalt bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Nicht jede sexualisierte Gewalt ist strafbar, aber jede sexualisierte Gewalt verletzt die Betroffenen.
Sexuelle Übergriffe unter Kindern unterscheiden sich von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene. Letzteres ist ein Straftatbestand und setzt die Eigenverantwortung der Täter*innen voraus. Kinder verfügen noch nicht über diese Verantwortlichkeit. Auch die Dynamiken und Prozesse unterscheiden sich. Die Fachliteratur spricht von Kindern, die einen Übergriff verübt haben, um den situativen Charakter zu betonen und die Kinder nicht als Person auf die Rolle Täter*in festzuschreiben.
In den letzten Jahrzehnten wird vermehrt im Rahmen des Protect-Ansatzes das Augenmerk von der Zielgruppe der Kinder auf die Zielgruppe der Erwachsenen gelenkt. Im Rahmen dessen sind in erster Linie die Erwachsenen gefordert, aufmerksam und verantwortungsvoll zu handeln, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie schulische Institutionen im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung. Sie sollen zugleich Schutzraum (kein Tatort werden) als auch Kompetenzraum sein, an dem Kinder Hilfe erhalten, die sexualisierte Gewalt erfahren. Unter einem Institutionellen Schutzkonzept werden die gebündelten Bemühungen eines Trägers zur Prävention von sexualisierter Gewalt verstanden. Es ist der ganzheitliche Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt mit dem Ziel und unter dem Dach einer Kultur der Achtsamkeit die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. Diese stehen somit nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang und sind ein Zusammenspiel aus institutionellen und pädagogischen Maßnahmen.
Lehrinhalte
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf sexualisierte Gewalt sowie sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche. Auf dieser Grundlage findet zudem eine Annäherung an einzelne Bausteine eines institutionellen Schutzkonzeptes und eine Spurensuche in der eigenen Praxis statt.
Themenbausteine beinhalten u.a.:
- frühkindliche und kindliche sexuelle Entwicklung sowie abweichendes Verhalten
- Begrifflichkeiten in Bezug auf sexualisierte Gewalt
- theoretische Modelle in Bezug auf sexuell grenzverletzende Kinder
- Formen sexueller Übergriffe unter Kindern
- exemplarische statistische Darstellung der Relevanz anhand des Hell- und Dunkelfeldes
- Machtgefälle zwischen Übergriffigen und Betroffenen
- mögliche Risikofaktoren
- Verdachtsstufen und Umgang mit Verdachtsmomenten
- Aufdeckungsprozesse
- Sexualisierte Gewalt in Institutionen
- Empfohlene Bausteine eines institutionellen Schutzkonzeptes sowie Potential- und Risikoanalyse
- Dimensionen der Macht – Spurensuche in der eigenen Einrichtung und Praxis sowie
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit gegenüber Kindern
Lehr- und Lernmethoden
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 09:00 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Mona Mäscher
Qualifikations- und Lernziele
Qualifikations- und Lernziele:
Anspruch der systemischen Beratung ist es, sowohl Adressat*innen- und Familiensysteme als auch Organisationssysteme nachhaltig in Veränderungsprozessen zu unterstützen, indem sie bestehende Denkmuster und Handlungsmöglichkeiten erweitert. Noch hilfreicher als systemische Tools, ist dabei die eigene innere Einstellung, mit welcher Berater*innen in Gespräche gehen: Die systemische Haltung. Der Fortbildung fokussiert auf eine Einführung in die systemische Haltung und fördert die Fähigkeit zur Selbstreflexion der Teilnehmer*innen zur Weiterentwicklung ihrer Beratungsfähigkeiten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Übergang von der Bereitstellung von Lösungen, hin zu einer Unterstützung der Adressat*innen bzw. des zu beratenden Systems, bei der Findung eigener Lösungen. Dadurch wird eine nachhaltige und klientenzentrierte Beratung gefördert.
Lehrinhalte:
Leitidee: Diese eineinhalbtägige Fortbildung bietet Teilnehmer*innen die Gelegenheit, Grundlagen zur Entwicklung ihrer systemischen Haltung in der Beratung zu erfahren. Die Teilnehmer*innen werden durch systemische Konzepte, interaktive Methoden und praxisnahe Übungen geleitet, um die Grundprinzipien und Auswirkungen von unterschiedlichen Haltungen in der Beratung für sich zu erarbeiten und zu verstehen.
Themen:
- Unterscheiden zwischen Persönlichkeit, Haltung, Rolle und eingesetzten Tools der Berater*innen.
- Transition von der Bereitstellung eigener Lösungen der Berater*innen hin zu einer Unterstützung des Adressat*innensystems bei der Findung von Lösungen.
- Analysieren der Auswirkungen unterschiedlicher systemischer Arbeitshaltungen auf die Arbeit mit Adressat*innen.
- Umsetzung und Übung der theoretischen Inhalte in Fallbeispielen und Rollenspielen.
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Rollenspiel, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 28. März 2025
Kosten: 220,- €
Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (6 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Psychologen*innen, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger*innen
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozent
Norman Harras
Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung zielt auf ein vertieftes Verständnis der psychologischen und emotionalen Dynamiken, die bei hochstrittigen Trennungen und Scheidungen auftreten. Sie vermittelt Kenntnisse über die spezifischen Belastungen und langfristigen Folgen, die Hochstrittigkeit auf Kinder haben kann. Des Weiteren werden Kenntnisse der familienrechtlichen sowie familienpsychologischen Grundlagen vermittelt. Die Fortbildung zielt darauf professionelle Fachkräfte zu sensibilisieren, um hochstrittige Familiensituationen kindeswohlorientiert zu begleiten, dabei interdisziplinär zu arbeiten und die emotionalen Belastungen für alle Beteiligten zu minimieren.
Lehrinhalte:
Leitidee: Der Begriff Hochstrittigkeit ist zu einer festen Begrifflichkeit im Zusammenhang mit konfliktbelasteten Trennungen geworden. Hochstrittige Trennungen sind oftmals komplex und für alle beteiligten Personen belastend. Von Hochstrittigkeit sprechen wir, wenn bspw. einige Rahmenbedingungen zutreffen: die Kinder stehen bei mindestens einem Elternteil nicht mehr im Fokus; langanhaltende, auch gerichtliche Auseinandersetzungen; das Streitniveau nimmt auch nach längerer Zeit nicht ab; immer wieder aufflammende Konflikte; Mediatons-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind erfolglos. Die Einstufung als „hochstrittig“ geht daher oftmals auch mit Interventionen zum Schutz von Kindern einher.
Themen:
- Auswirkungen von Elternstreit auf betroffene Kinder im Trennungs- und Scheidungsprozess
- Familienpsychologische und familienrechtliche Grundlagen
- mögliche professionelle Interventionen
- Umgangsstörungen
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 29. März 2025
Kosten: 175,- €
Seminardauer: 3 Tage - davon 2 Tage in Präsenz und 1 Tag online (pro Tag 7 Stunden inkl. Pausen)
Zeit: Freitag und Samstag jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr
17. & 18. Oktober (Fr-Sa) in Präsenz sowie 21. November (Fr) online
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Henrike Krüsmann
hauptberufliche Tätigkeit:
Qualifikations- und Lernziele
Trauma und Traumatisierung sind Begriffe, die in der heutigen Zeit oft und vielfältig genutzt werden. Doch nicht jedes Trauma führt zu Traumafolgestörungen. In der Fortbildung geht es zum einen um die Klärung von Begrifflichkeiten, wie Trauma, Posttraumatische Belastungsstörungen, Dissoziation, Flashback, Re-Traumatisierung, Sekundärtraumatisierung usw.. Zum anderen geht es um Traumafolgestörungen bei den unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen wir arbeiten sowie um die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten. Traumafolgen können erhebliche Auswirkungen auf das Denken, Fühlen, Handeln und auf Reaktionen haben, was den Umgang für begleitende Personen erschweren kann.
Fachkräfte lernen, was es braucht, um eine traumasensible Haltung zu entwickeln, eine Pädagogik des sicheren Ortes zu gestalten und traumapädagogische Ansätze in die Arbeit einfließen zu lassen.
Der praxisnahe, theoretisch fundierte Ansatz der Traumapädagogik ermöglicht es, Klient*innen zu stabilisieren und belastbare Beziehungen für die pädagogische Arbeit aufzubauen. Methoden der Reorientierung und Stabilisierung für unterschiedliche Arbeitskontexte werden vorgestellt und erprobt.
Um einer Sekundärtraumatisierung vorzubeugen sind professionelle Nähe und Distanz sinnvoll zu gestalten und dabei eine mitfühlende, aber dennoch abgegrenzte Begleitung und Unterstützung zu ermöglichen.
Lehrinhalte
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung in Bezug auf Traumatisierung und Traumafolgestörungen. Es geht um die Entwicklung einer traumasensiblen Haltung und das Kennenlernen von traumapädagogischen Ansätzen für die praktische Arbeit. Dabei finden die unterschiedlichen Zielgruppen, mit denen Fachkräfte arbeiten Berücksichtigung.
Inhalte sind u.a.:
Lehr- und Lernmethoden
- Seminar, kurze theoretische Inputs, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, praktische Übungen, Fallbesprechungen
Anmeldeschluss: 03. Oktober 2025
Kosten: 350,- €
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung "Rassismuskritik und Social Justice" bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit Machtasymmetrien und Rassismus für die Praxis der Sozialen Arbeit und angrenzender Berufe bspw. Pflege, Pädagogik. Der wissenschaftliche Ansatz stützt sich auf Erkenntnisse der Intersektionalität und der Reflexion rassistischer Bias. Das Hauptaugenmerk liegt nicht nur auf offensichtlichen Formen von Rassismus, sondern auch auf subtileren, strukturellen Ausprägungen, die in Institutionen und sozialen Systemen verwurzelt sind. Die Analyse von Machtasymmetrien spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Sozialarbeiter*innen, Angehörige pflegender Berufe oder Lehrer*innen zu befähigen, die vielschichtigen Verflechtungen von Macht und Rassismus zu verstehen und effektive Interventionen in ihrem Arbeitsfeld zu gestalten.
Die Fortbildung differenziert verschiedene Ausprägungen vom offenen Rassismus und bis zum rassistischen Bias, insbesondere im Kontext der Arbeit mit Adressat*innen in der Sozialen Arbeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erkenntnis, dass die Beseitigung rassistischen Bias nur durch Bewusstwerdung und kontinuierliche Reflexion möglich ist. Diese Reflexion spielt nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene eine entscheidende Rolle.
Im Rahmen der Fortbildung wird eine differenzierte Betrachtung von Rassismus und rassistischem Bias angestrebt, unter Berücksichtigung des Konzepts der Intersektionalität. Im Besonderen wird durch den pluriversalen Ansatz im Kontext der Intersektionalität betont, dass es nicht nur eine lineare Hierarchie von Unterdrückung gibt, sondern verschiedene Formen der Unterdrückung und Privilegierung miteinander verflochten sind und in unterschiedlichen Kontexten auftreten können. Dies verdeutlicht, dass Rassismus nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit anderen sozialen Kategorien wie Geschlecht, Klasse oder Sexualität verflochten ist. Der integrative Ansatz ermöglicht den Teilnehmer*innen, ihre eigene Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und Strategien zu entwickeln, um gegen Rassismus, in all seinen Formen, in ihrem beruflichen Umfeld vorzugehen.
Lehrinhalte:
Der Fokus liegt auf der Anwendung des Anti-Bias Ansatzes und des Social Justice Ansatzes, um individuelle Vorurteile und strukturelle Ungerechtigkeiten zu adressieren. Die Lerninhalte bieten eine gründliche Analyse von Machtstrukturen, Strategien zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Sensibilisierung für verschiedene Formen der Diskriminierung. Unter Anleitung erfahrener Trainerinnen werden die Teilnehmenden befähigt, ihre Position in einem Netzwerk von Machtverhältnissen zu reflektieren und konkrete Maßnahmen zur Integration von Antidiskriminierung und sozialer Gerechtigkeit zu entwickeln. Insgesamt bieten die Fortbildungen im Rahmen der Veranstaltungsreihe eine umfassende professionelle Weiterentwicklung in der Sozialen Arbeit.
Lehr- und Lernmethoden:
- Analyse von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Strukturen, um ihre Auswirkungen auf individuelle und kollektive Erfahrungen zu verstehen.
- Strukturierte Dialoge, um rassismuskritische Perspektiven zu entwickeln, Vorurteile zu identifizieren und Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu erarbeiten.
- Sensibilisierung für unterschiedliche soziale Identitäten und Erfahrungen, um die Vielfalt der Teilnehmenden zu berücksichtigen.
- Individuelle und gruppenbasierte Reflexionen, um persönliche Vorurteile und implizite Bias zu identifizieren und zu verstehen.
- Analyse von rassistischen Strukturen in Institutionen und Gesellschaft, um Verständnis für die Wurzeln von Rassismus zu fördern und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln.
Anmeldeschluss: 03. Oktober 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 03. Oktober 2025)
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (6 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Psychologen*innen, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger*innen
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozent
Norman Harras
Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung zielt auf ein vertieftes Verständnis der psychologischen und emotionalen Dynamiken, die bei hochstrittigen Trennungen und Scheidungen auftreten. Sie vermittelt Kenntnisse über die spezifischen Belastungen und langfristigen Folgen, die Hochstrittigkeit auf Kinder haben kann. Des Weiteren werden Kenntnisse der familienrechtlichen sowie familienpsychologischen Grundlagen vermittelt. Die Fortbildung zielt darauf professionelle Fachkräfte zu sensibilisieren, um hochstrittige Familiensituationen kindeswohlorientiert zu begleiten, dabei interdisziplinär zu arbeiten und die emotionalen Belastungen für alle Beteiligten zu minimieren.
Lehrinhalte:
Leitidee: Der Begriff Hochstrittigkeit ist zu einer festen Begrifflichkeit im Zusammenhang mit konfliktbelasteten Trennungen geworden. Hochstrittige Trennungen sind oftmals komplex und für alle beteiligten Personen belastend. Von Hochstrittigkeit sprechen wir, wenn bspw. einige Rahmenbedingungen zutreffen: die Kinder stehen bei mindestens einem Elternteil nicht mehr im Fokus; langanhaltende, auch gerichtliche Auseinandersetzungen; das Streitniveau nimmt auch nach längerer Zeit nicht ab; immer wieder aufflammende Konflikte; Mediatons-, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind erfolglos. Die Einstufung als „hochstrittig“ geht daher oftmals auch mit Interventionen zum Schutz von Kindern einher.
Themen:
- Auswirkungen von Elternstreit auf betroffene Kinder im Trennungs- und Scheidungsprozess
- Familienpsychologische und familienrechtliche Grundlagen
- mögliche professionelle Interventionen
- Umgangsstörungen
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 11. Oktober 2025
Kosten: 175,- €
Zeiten: Der erste Tag findet in der Omse e.V. (Espenstr. 5, 01169 Dresden) statt und der zweite Tag an der FHD.
Freitag, 07.11.: 09:00 - 16:00 Uhr, Omse e.V.
Samstag, 08.11.: 09:00 - 16:00 Uhr, FHD
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegende Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin: Kerstin Reetz-Schulz
Kerstin Reetz-Schulz lädt herzlich ein zu einem handlungsorientierten Diskurs mit Praktiker*innen. Während ihrer langjährigen Tätigkeit als geschäftsführende Vorständin des Omse e.V., einem Freien Träger der Jugendhilfe in Dresden-Gorbitz, war es ihr immer wichtig die sozialpädagogischen Konzepte der Einrichtungen des Omse e.V. sozialraumorientiert auszurichten.
Ob in der Kita, im offenen Kinder- und Familientreff oder als Träger insgesamt - in einem Stadtteil, dessen Infrastruktur und Bevölkerungszusammensetzung sehr unterschiedlich sind, braucht es einrichtungsspezifische Handlungskonzepte.
Qualifikations- und Lernziele
Ohne Zweifel häufen sich in manchen Sozialräumen soziale Herausforderungen. Das können beispielsweise steigende Armutsrisiken überwiegend bei Langzeitarbeitslosen und in der Gruppe älterer und erwerbsgeminderter Menschen, die zunehmende Alterung der Gesellschaft mit einer stetig steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen und verstärkte Vereinsamungstendenzen sein.
Der Begriff Sozialraum ist in den vergangenen Jahren im deutschsprachigen Raum immer populärer geworden. Nichts desto trotz wird der Begriff in der Sozialen Arbeit und darüber hinaus in den verschiedenen Bereichen des Wohlfahrtsstaates ganz unterschiedlich genutzt. Daher zielen die Sozialraumverständnisse oftmals auch auf unterschiedliche Räumlichkeiten und Gestaltungsebenen: auf die bauliche Gestaltung der physischen Welt, auf die Art und Weise, wie Einrichtungen organisiert und wie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen strukturell ausgestaltet sein soll oder auf die Deutungen der Personen eines konkreten Ortes.
Das Fachkonzept Sozialraumorientierung ist wiederum kein Spezifikum für einen bestimmten Bereich Sozialer Arbeit. Es kann in jedem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit wertvolle Impulse geben. Sozialraumorientierung heißt, an den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Ressourcen der Menschen sowie ihrer Lebenswelt anzusetzen und mit den Stärken der Einzelnen zu arbeiten. Es bedeutet präventiv zu arbeiten und Frühwarnsysteme zu entwickeln. Sozialraumorientierung heißt ebenfalls, einzelfallbezogen, fallübergreifend und fallunspezifisch zu arbeiten. Des Weiteren geht es um die Vernetzung vorhandener Ressourcen in den Sozialräumen.
Wie dies geschehen kann, damit beschäftigen wir uns in dieser Fortbildung.
Lehrinhalte
Leitidee: In dieser Fortbildung beleuchten wir die Grundlagen der Sozialraumorientierung, sowie die Prinzipien und Haltungen, die das Fachkonzept prägen. Wir lernen Projekte und einen Stadtteil vor Ort kennen, beschäftigen uns mit erstem Handwerkszeug und entwerfen eigene Konzepte. Wird über spezifische Herausforderungen in Dresdner Stadtteilen gesprochen, ist Gorbitz oft an erster Stelle genannt. Ein Stadtteil, der von außen oft mit Klischees bedacht wird. Wir betrachten vorhandene Problemlagen, sowie Potentiale und Vereine sowie Einrichtungen vor Ort. Learning by Doing ist hier die Devise und alles mit Spaß!
Themen
- Sozialraumorientierte Pädagogik
- Entwicklungslinien von Sozialraum- und Lebensweltorientierung
- Ebenen von Sozialraumentwicklung
- Empowerment
- gemeinsame Stadtteilerkundungen
- Vorstellung praktischer Projekte vor Ort
- Chancen und Grenzen der Sozialraumorientierung
- eigene Projektentwicklung und Vorstellung
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Exkursionen, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 24. Oktober 2025
Kosten: 250,- €
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Frauen* und Trans*Personen sind überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt und strukturelle Diskriminierung betroffen. Gesellschaftliche Grundannahmen über Geschlecht und Rollenbilder, die Frauen*, Inter* und Trans*Personen einen bestimmten Ort innerhalb der Gesellschaft zuweisen und durch Normsetzungen bestimmte Geschlechtlichkeiten tabuisieren und marginalisieren, tragen zu sexistischen Diskriminierungsstrukturen bei. Deswegen ist es umso mehr von Bedeutung, eine inklusive und sensibilisierte Praxis zu entwickeln, die die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten respektiert. Durch kritische Reflexion und praxisnahe Anwendungen werden die Teilnehmenden dazu ermutigt, innovative Strategien zu entwerfen, die eine integrative und gerechte Unterstützung für alle Menschen gewährleisten.
Lehrinhalte:
Leitidee: Diese Fortbildung hat das Ziel, bestehende heteronormative und sexistische Gesellschaftsnarrative zu hinterfragen und auf dieser Grundlage einen konstruktiven Dialog über geschlechtergerechte Angebote in der Sozialen Arbeit und im Pflegebereich zu fördern.
Themen:
- Heteronormativität und strukturelle sexistische Diskriminierung
- Begriffliche, theoretische und rechtliche Grundlagen in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Reflexion der eigenen professionellen Haltung und Positioniertheit innerhalb heteronormativer Verhältnisse
- Sensibilisierung für die alltäglichen Ausgrenzungspraktiken durch Normen, Normierungen und Othering gegenüber Menschen, die der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit nicht entsprechen
- geschlechtergerechte Handlungsoptionen
Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 24. Oktober 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 03. Oktober 2025)
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (6 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Samstag 9:00 - 16:00 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Kathleen Hänel
Bildungsreferentin der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V., Dipl.Soz.Arb.(FH), 13-jährige Berufserfahrung im Bereich Betreuung und Begleitung psychisch erkrankter Menschen, freiberufliche Referentin, Prozessberaterin für Schutzkonzepte
Qualifikations- und Lernziele:
Die Fortbildung zielt darauf, die Lebens- und Gefühlswelt der Kinder psychisch kranker Eltern in den Blick zu nehmen und eine erhöhte Sensibilität für deren besondere Belastungen, Situation und Gedankenwelt bei den professionellen Fachkräften zu ermöglichen. Die Teilnehmer*innen erfahren, welchen Risikofaktoren Kinder psychisch erkrankter Eltern ausgesetzt sind, aber auch welche Resilienz- und Schutzfaktoren stärkend sein können. Ferner werden den Teilnehmer*innen Zugänge und Möglichkeiten der Aufklärung, kreative Ideen der Stärkung und Unterstützung aufgezeigt.
Lehrinhalte:
Leitidee: Kinder von Eltern bzw. Elternteilen, welche an einer psychischen Störung erkrankt sind, sind oft ungesehenen, sehr belastenden Lebensfaktoren ausgesetzt. Neben einer starken Verunsicherung und Tabuisierung spielen oft Schuldgefühle, Ängste und Scham eine große Rolle im Alltag und der seelischen Entwicklung von Kindern psychisch kranker Eltern. Auch dadurch haben diese Kinder selbst ein erhöhtes Risiko eigener psychischer Erkrankungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten.
Themen:
- Übersicht psychischer Erkrankungen
- Lebenswelt der Kinder von psychisch erkrankten Eltern (-teilen)
- Risiko - und Schutzfaktoren
- Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern: Gesprächsführung, Sensibiliserung, Enttabuisierung
- Methoden zur Ressourcenstärkung/Resilienz, Hilfs- und Unterstützungssysteme
- Grenzen der Arbeit mit betroffenen Kindern und Familien
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Austausch & Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 24. Oktober 2025
Kosten: 175,- €
Seminardauer: 1 Tag in Präsenz (6 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozent
Norman Harras
Qualifikations- und Lernziele:
Das Seminar zielt einerseits auf die Kompetenzentwicklung im Konfliktmanagement, d.h. die Entwicklung von Fähigkeiten zur Identifizierung von Konflikten in sozialen Arbeitsumfeldern und die Vermittlung von Kommunikationstechniken mit Relevanz für Konflikte zwischen Adressat*innen, Kolleg*innen und anderen beteiligten Parteien. Ferner wird die Verbesserung der verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeiten angeregt, um Missverständnisse zu minimieren und konstruktive Gespräche zu fördern. Des Weiteren fokussiert das Seminar auf das Erlernen und die Anwendung von verschiedenen Kommunikationsmodellen.
Lehrinhalte:
Leitidee: Kommunikation in der Sozialen Arbeit ist vielschichtig und störanfällig. Um Kommunikation besser zu verstehen, gibt es Kommunikationsmodelle. Sie veranschaulichen den Kommunikationsprozess und zeigen auf, wie Kommunikationsprobleme entstehen und gelöst werden können. Kommunikationsmodelle sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Kommunikation und ein wichtiges Handwerkszeug in der Sozialen Arbeit.
Das Seminar widmet sich den Fragestellungen:
- Wie kann man Kommunikationsmodell für die eigene Kommunikation nutzen?
- Welche Kommunikationsmodelle gibt es und wie sind diese praktisch einsetzbar?
Das Seminar führt theoretisch und praktisch intensiv in die grundlegenden Modelle ein und fokussiert das Wechselspiel von Dozent und Gruppe.
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 25. Oktober 2025
Kosten: 175,- €
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Ableismus bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die be_hindert werden. Damit einher gehen beispielsweise die alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung sowie eine Vielzahl von Barrieren, die vor allem dadurch entstehen, dass sich bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes, von Gebäuden und Kommunikationskanälen an den Bedarfen und Bedürfnissen der Mehrheits- bzw. Dominanzgesellschaft orientiert wird. In den Disability Studies, die ihre Ursprünge in der Behindertenbewegung der 1970 Jahre in den USA haben, wird von einem sozialen und/oder kulturellen Modell von Behinderung ausgegangen. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen wird die Mehrheitsgesellschaft erforscht. Dieser Perspektivenwechsel ist sehr aufschlussreich, um gewaltvolle Normsetzungen und Otheringprozess zu verstehen und daraus Schlüsse für ein menschenrechtliches Handeln in sozialen und gesundheitlichen Berufen zu ziehen.
Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung geht es darum Ableismus im Kontext Sozialer Gerechtigkeit besser zu verstehen und das eigene Arbeitsfeld hinsichtlich Barrieren zu durchleuchten.
Themen:
- Ableismus als strukturelle Diskriminierungsform in seiner Verschränkung mit anderen Diskriminierungsformen
- Grundlagen zum sozialen, systemischen und kulturellen Modell von Behinderung
- Reflexion über die eigene professionelle Haltung und gesellschaftliche Positionierung sowie über Barrieren und deren Abbau
- ableismuskritische Handlungsoptionen
Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 14. November 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 03. Oktober 2025
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 09:00 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Mona Mäscher
Qualifikations- und Lernziele:
Anspruch der systemischen Beratung ist es, sowohl Adressat*innen- und Familiensysteme als auch Organisationssysteme nachhaltig in Veränderungsprozessen zu unterstützen, indem sie bestehende Denkmuster und Handlungsmöglichkeiten erweitert. Noch hilfreicher als systemische Tools, ist dabei die eigene innere Einstellung, mit welcher Berater*innen in Gespräche gehen: Die systemische Haltung. Der Fortbildung fokussiert auf eine Einführung in die systemische Haltung und fördert die Fähigkeit zur Selbstreflexion der Teilnehmer*innen zur Weiterentwicklung ihrer Beratungsfähigkeiten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Übergang von der Bereitstellung von Lösungen, hin zu einer Unterstützung der Adressat*innen bzw. des zu beratenden Systems, bei der Findung eigener Lösungen. Dadurch wird eine nachhaltige und klientenzentrierte Beratung gefördert.
Lehrinhalte:
Leitidee: Diese eineinhalbtägige Fortbildung bietet Teilnehmer*innen die Gelegenheit, Grundlagen zur Entwicklung ihrer systemischen Haltung in der Beratung zu erfahren. Die Teilnehmer*innen werden durch systemische Konzepte, interaktive Methoden und praxisnahe Übungen geleitet, um die Grundprinzipien und Auswirkungen von unterschiedlichen Haltungen in der Beratung für sich zu erarbeiten und zu verstehen.
Themen:
- Unterscheiden zwischen Persönlichkeit, Haltung, Rolle und eingesetzten Tools der Berater*innen.
- Transition von der Bereitstellung eigener Lösungen der Berater*innen hin zu einer Unterstützung des Adressat*innensystems bei der Findung von Lösungen.
- Analysieren der Auswirkungen unterschiedlicher systemischer Arbeitshaltungen auf die Arbeit mit Adressat*innen.
- Umsetzung und Übung der theoretischen Inhalte in Fallbeispielen und Rollenspielen.
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Rollenspiel, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 14. November 2025
Kosten: 220,- €
Dieses Modul gehört zur Fortbildungsreihe "Diskriminierung und Diversity - Intersektional gedacht"
Hinweis: Die Module der Fortbildungsreihe sind auch einzeln buchbar.
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen) - Freitag 15:30 - 19:00 Uhr, Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit und pflegender Berufe und Lehrberufe
Qualifikations- und Lernziele:
Aufgabe der Sozialen Arbeit und Pflegender Berufe ist es, neben der individuellen Unterstützung, auch die strukturell-gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Adressat*innen im Blick zu haben, um mit diesem Wissen ihrer Verortung in der Gesellschaft hilfreiche und adäquate Angebote machen zu können. Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, haben sehr oft systematische Diskriminierung erlebt. Diese verletzenden und meist generationsübergreifenden Ungleichheitserfahrungen finden nicht nur auf verschiedenen Ebenen (auf der individuellen, institutionellen und kulturellen Ebene) statt, sondern sie sind miteinander verwoben (intersektional), wodurch die Benachteiligungen und deren Auswirkungen nicht nur mit einer Diskriminierungsform erfasst werden können.
Adultismus bezeichnet das Machtverhältnis zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen und findet als Diskriminierungsform in der deutschen Debatte bisher wenig Beachtung. Gleichwohl ist die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihre ungleichwertige Behandlung in unsere gesellschaftlichen Normen eingeschrieben und wird durch Gewohnheiten, Wahrnehmung, Regelungen und Gesetze bis hin in die Architektur fortgeschrieben. In allen Praxisfeldern, in den Sozialarbeitende oder Angehörige Pflegender Berufe mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten, ist ein besonderes Augenmerk auf die Verwirklichung der Kinderrechte und eine diskriminierungssensible, würdevolle und gleichwertige Kontaktgestaltung geboten. Die Grundlage ist ein Nachdenken über die eigene Kindheit sowie die Reflexion über das eigene Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Lehrinhalte:
Leitidee: In dieser Fortbildung beleuchten wir an welchen Stellen Adultismus strukturell und durch individuelle Haltungen fortgeführt wird, welche Überschneidungen es zu anderen Diskriminierungsformen geben kann und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gestaltet werden können.
Themen:
- Adultismus als gesellschaftliche Normalität
- Strukturelle Verankerung des Ungleichheitsverhältnisses zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen
- Kinderrechte und ihre Umsetzung in Praxisfeldern
- Reflexion über die eigene Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen
- adultismuskritische Handlungsoptionen
Lehr- und Lernmethoden:
Methoden des Social Justice und Radical Diversity Trainings sowie des Anti-Bias-Ansatzes, (Klein-)Gruppenarbeit, Biographiearbeit, Diskussion, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 21. November 2025 (für das Einzelmodul) bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe ist der Anmeldeschluss der 03. Oktober 2025
Kosten: 250,- € pro 1 ½ tägiges Modul ( Bei Buchung der gesamten Fortbildungsreihe: 950,- €)
Seminardauer: 1,5 Tage in Präsenz (9 Stunden zzgl. Pausen)
Zeit: Freitag 15:30 -19:00 Uhr und Samstag 08:30 - 15:30 Uhr
Voraussetzungen für die Teilnahme: Berufstätige, angehende Berufstätige und Studierende der Sozialen Arbeit, pflegender Berufe und Lehrberufe
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Alexandra Geisler
Dozentin
Maria-Kristin Fleischer
Qualifikations- und Lernziele:
Ursache einer Fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) ist der Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Die pränatale Schädigung durch den Alkoholkonsum kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Kind haben. Als FASD werden die gesamten Auswirkungen alkoholbedingter Störungen zusammengefasst. Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) hingegen beschreibt das Vollbild der Behinderung. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Behinderungen. FASD zählen bis heute zu den häufigsten angeborenen Beeinträchtigungen in Deutschland. Alkohol gelangt über die Plazenta unmittelbar in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Da Alkohol ein Zellteilungsgift ist, wirkt er schädigend auf den sich bildenden Organismus ein. Die Entwicklung der inneren Organe, insbesondere aber des Gehirns und des Nervensystems, wird durch den Alkohol gestört. Neben Wachstumsminderung und Gesichtsauffälligkeiten sowie zahlreichen körperlichen Erkrankungen, beeinflussen vor allem Verhaltensstörungen, beeinträchtigte Alltagskompetenzen, kognitive Defizite und Teilleistungsstörungen das Leben der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen. Ursache dafür ist die Schädigung des Frontalhirns und die daraus resultierenden Störungen der Exekutivfunktionen. Aufgrund verschiedener Hintergründe - beispielsweise Unterschiede in der Ausprägung - ist eine Diagnosestellung teilweise sehr schwer bis unmöglich. Nur ein Teil der Betroffenen kann ein selbständiges Leben ohne Unterstützung führen.
Lehrinhalte:
Leitidee: FASD sind nicht heilbar, in ihren Auswirkungen allerdings durchaus zu erleichtern. Das Ausmaß der FASD zu begreifen, ist der Schlüssel dazu, betroffenen Kindern passendere Angebote zur Verfügung zu stellen. Diese eineinhalbtägige Fortbildung bietet Teilnehmer*innen die Gelegenheit, sich thematisch mit FASD in Bezug auf das Vorschul- und Schulalter zu beschäftigen. Die Fortbildung hat das Ziel der Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung zum Thema Fetale Alkoholspektrumstörung.
Themen:
Formen des FASD
Statistische Daten und Entstehungshintergrund
Diagnosekriterien und Möglichkeiten
FASD im Säuglings- und Kleinkindalter – Symptome und Hilfestellungen
Störung der Exekutivfunktion und deren Folgen
FASD und Schule – Verhaltensweisen und Möglichkeiten der Förderung
Psychoedukation - Kugy ist anders
FASD und Trauma
Lehr- und Lernmethoden:
Seminar, (Klein-)Gruppenarbeit, Diskussion & Austausch, Einsatz verschiedener Medien
Anmeldeschluss: 21. November 2025
Kosten: 200,- €
Prof. Dr. phil. Alexandra Geisler
Kontakt
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Tel +49 351 44 45-438
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