1. Hochschulzugangsberechtigung
Für die Zulassung zum NC-freien Studiengang Pflege- & Gesundheitsmanagement Bachelor of Arts (B. A.) ist zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung nach §18 SächsHSG nachzuweisen. Das heißt, grundsätzlich brauchst Du entweder
- die allgemeine Hochschulreife
- die Fachhochschulreife oder
- die fachgebundene Hochschulreife (im Bereich Soziales o.Ä.).
Solltest Du keinen der genannten Abschlüsse besitzen, gibt es weitere Hochschulzugangswege, die Du hier zusammengefasst findest:
Studieren ohne Abitur
2. Berufsausbildung
Für das berufsbegleitende Studium Pflege- und Gesundheitsmanagement ist zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung in den folgenden Bereichen erforderlich:
- examinierte Altenpfleger*in,
- examinierte Kinder- und Krankenpfleger*in oder
- examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger*in.
Auch andere als diese genannten Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich ebenso wie therapeutische Ausbildungen können grundsätzlich anerkannt werden. Dies wird nach Bewerbungseingang inidviduell geprüft. Durch die pauschale Anerkennung der in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen beträgt die Studiendauer nur 6 Semester (3 Jahre). Mehr zum pauschalen Anrechnungsverfahren
3. Berufstätigkeit
Außerdem wird in der Regel eine Berufstätigkeit im studiengangsrelevanten Bereich vorausgesetzt. In jedem Fachsemester, das ein Praxismodul umfasst, muss eine entsprechende Berufstätigkeit (oder ein Praktikum) im Umfang von mindestens 30 Stunden pro Credit Point des Praxismoduls nachgewiesen werden.