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Deine Bewerbung an der FHD

Bewerbung

Jetzt fürs Wintersemester 2025/26 über unser Online-Formular bewerben und deinen Studienplatz sichern!

Alle Details zum Bewerbungsablauf findest du hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung mit Abitur

Grundsätzliche Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium, wie der Bachelorabschluss, ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie  

  • die allgemeine Hochschulreife, das Abitur 

  • die Fachhochschulreife (Ländereinschränkung beachten) oder 

  • die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung.  

(§18 Abs. 2 SächsHSG) 

Wichtiger Hinweis zur Ländereinschränkung: In Sachsen (und Bayern) wird die Fachhochschulreife, die in der gymnasialen Oberstufe ohne Abiturprüfung erworben wird und sich auf den schulischen Teil in Verbindung mit dem berufsbezogenen Teil stützt, nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Auch dann nicht, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales bzw. ökologisches Jahr als praktischer Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden kann.  

Geregelt durch Ziffer 12 der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung.

Zulassung ohne Abitur

Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist ein Studium nach §18 SächsHSG mit nachfolgend aufgeführten Abschlüssen möglich.  

  1. Erstausbildung mit beruflicher Erfahrung 

Voraussetzung dafür sind der Abschluss einer mind. 2-jährigen staatlich geregelten Berufsausbildung sowie eine sich daran anschließende mind. 3-jährige berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf. Zusätzlich muss eine entsprechende Hochschulzugangsprüfung mit Beratungsgespräch an der Fachhochschule erfolgen. Bitte melde dich dazu weiter unten auf der Seite an, jedoch erst nachdem du dich bei uns beworben haben (§18 Abs. 3, Nr. 5, SächsHSG). 

  1. Berufliche Aufstiegsqualifizierung  

Folgende genannte Abschlüsse verfügen nach einem Beratungsgespräch über eine Hochschulzugangsberechtigung (§18 Abs. 3, SächsHSG):  

  • Meister*innenprüfung gemäß §18 Abs. 3 Nr. 1 

  • Fortbildungsabschlüsse gemäß §18 Abs. 3, Nr. 2 

  • staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 3 

  • Abschluss von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 4, wie z.B. staatlich anerkannter Erzieher/Heilerziehungspfleger, staatlich geprüfter Techniker, staatlich geprüfter Betriebswirt, staatlich geprüfter Fachwirt (abhängig von Bundesland und Einrichtung) 

  • Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 5 

  1. Gleichwertige berufliche Fortbildungsabschlüsse  

Die Anerkennung dieser Abschlüsse setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mind. 2-jährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mind. 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meister*innenprüfung entspricht. Gleiches gilt für Fortbildungen, die an staatlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien angeboten werden und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entspricht (SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 5(4).  

  1. Eignungsfeststellungsprüfung für künstlerische Studiengänge 

Im Studiengang „Grafikdesign Screen- & Printmedia (B.A.)“ ist das Studieren ohne Abitur gemäß §18 Abs. 3, Nr. 12 SächsHSG durch die Feststellung der besonderen künstlerischen Eignung möglich. Diese wird durch eine Eignungsfeststellungsprüfung und ein Beratungsgespräch nachgewiesen. Prüfungstermine werden individuell nach Bewerbungseingang vereinbart. 

Benötigte Dokumente (alle der folgenden)

Immatrikulationsantrag

Lade den ausgefüllten und unterschrieben Immatrikulationsantrag bitte ausschließlich unten auf dieser Website in unserem Bewerbungsformular hoch.

Download: Immatrikulationsantrag

Tabellarischer Lebenslauf & aktuelles Foto

Bitte lade einen tabellarischen Lebenslauf sowie ein aktuelles Porträtfoto von dir hoch. Das Foto wird später auf deinem Studierendenausweis verwendet.

Kopie eines Personaldokuments (z. B. Personalausweis)

Weiter benötigen wir eine Kopie eines Personaldokuments für einen Identitätsnachweis z.B. die Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses.

Hinweise zur Weitergabe einer Ausweiskopie findest du hier.

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Für deine Bewerbung benötigen wir zudem den Nachweis deiner Hochschulzugangsberechtigung in digitaler Form. Sollte dein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, bewirb dich mit deinem aktuellen Halbjahreszeugnis. Dein Abschlusszeugnis musst du nach Erhalt und spätestens zum Studienbeginn persönlich bei uns zur Einsichtnahme vorlegen, entweder im Original oder in beglaubigter Kopie.

Zeugnisse absolvierter Praktika oder Berufsausbildungen

Lade bitte, soweit vorhanden, Zeugnisse über deine abgeschlossene Berufsausbildung hoch. Besonders für Studierende, die ohne Abitur das Studium beginnen möchten, ist der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder Weiterbildung entsprechend den Vorgaben im §18 SächsHSG notwendig.

Nachweis Krankenversicherung oder Arbeitsverhältnis

Für die Bewerbung um ein Vollzeitstudium ist ein Nachweis über die Krankenversicherung erforderlich. Ein Foto oder Scan der elektronischen Gesundheitskarte (Chipkarte) gilt dabei nicht als ausreichender Nachweis. Zudem kann der Nachweis momentan leider nicht elektronisch durch die Krankenkasse an die Fachhochschule Dresden übermittelt werden. Bitte wende dich daher direkt an deine Krankenkasse und bitte um eine Mitgliedsbescheinigung, lade diese anschließend im Bewerbungsportal bei deiner Bewerbung hoch.

Für die Bewerbung um ein berufsbegleitendes Studium ist ein Nachweis über das Arbeitsverhältnis erforderlich. Bitte lade daher den entsprechenden Nachweis in unserem Bewerbungsformular hoch.

 

Informationen zum Semesterticket

Alle wichtigen Hinweise und Dokumente

Mit dem Start in das Studium habt ihr euer Semesterticket erhalten, das euch im öffentlichen Nahverkehr als Deutschlandticket dient. Nachfolgend wird erklärt, was es damit auf sich hat.

Was ist das Semesterticket?

Das Semesterticket wird allen Studierenden der Dresdner Hochschulen als Deutschlandsemesterticket zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein solidarisches Ticket: Alle Studierenden zahlen einen einheitlichen Beitrag von 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets und erhalten im Gegenzug die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit im gesamten Geltungsbereich.

Warum ist das Semesterticket verpflichtend?

Jede Studierendenschaft einer Hochschule hat das Recht, das Semesterticket für ihre Mitglieder einzuführen. Die Studierendenschaft der FHD hat sich für die Einführung entschieden. Der Beitragspflicht unterliegen alle Vollzeitstudierenden der FHD. Die Finanzierung basiert auf dem Solidarprinzip – nur so sind die günstigen Konditionen möglich.

Wie hoch ist der Beitrag?

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der im jeweiligen Semester gültigen „Beitragsvereinbarung der Studierendenschaft der Fachhochschule Dresden“

Wer muss den Beitrag zahlen?

Alle immatrikulierten Vollzeitstudierenden der FHD sind beitragspflichtig. Die Fachhochschule Dresden übernimmt die Beitragserhebung und leitet die Beiträge an die Vertragspartner weiter.

Befreiungsmöglichkeiten

Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Sie können das Semesterticket jedoch auf freiwilliger Basis erwerben. Bitte informieren Sie dazu das Studierendensekretariat mit einer kurzen E-Mail.

In nachfolgenden Fällen 1 bis 3 können Vollzeitstudierende auf Antrag für ein Semester von der Beitragspflicht befreit werden:

  1. Mit einem Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen (aG, BI, TBI, H, G mit gültiger Wertmarke, Gl mit gültiger Wertmarke oder vergleichbare Nachweise).
  2. Die offiziell beurlaubt sind.
  3. Die sich für ein studienbedingtes Semester im Ausland ohne Beurlaubung befinden.

Wie stellt man einen Antrag für Befreiungen?

Befreiungsanträge müssen mit einem gültigen Nachweis schriftlich bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.) bzw. bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.) beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

Wo findet man weitere Informationen?

Für weitere Informationen wendet euch bitte an Sandra Dallmann (Leitung Studierendensekretariat) oder an die FHD-Studienberatung.

Zusätzliche Informationen zum Semesterticket sind auch hier online abrufbar.

Schnell und einfach online bewerben!

Studium
Persönliche Daten
Sonstiges
Upload deiner Dokumente

Zur Bearbeitung deiner Bewerbung benötigen wir folgende Dokumente von dir (die maximale Dateigröße pro Dokument beträgt 10 MByte). Solltest du aktuell nicht alle Dateien hochladen können, fordern wir fehlende Dokumente bei Bedarf per E-Mail nach.

Lade deinen tabellarischen Lebenslauf hier hoch (pdf, doc, docx).

Lade hier dein aktuellstes Zeugnis hoch (pdf, doc, docx).

Den Antrag findest du weiter oben auf der Seite zum downloaden (pdf doc docx).

z. B. Personalausweis, Reisepass etc. (jpg, jpeg, png, pdf, doc, docx)

Bei einem Vollzeitstudium benötigen wir einen Krankenversicherungsnachweis (pdf, doc, docx).
Ein Foto oder Scan der Chipkarte gilt dabei nicht als Nachweis!

Bei einem berufsbegleitenden Studium benötigen wir einen Nachweis deines Arbeitsverhältnisses (pdf, doc, docx).

Lade hier ein Porträtfoto für deinen Studierendenausweis hoch (jpg, jpeg, png).

z. B. weitere Ausbildungszeugnisse (pdf, doc, docx, jpg, jpeg, png).

Datenschutz
Die Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung meiner übermittelten Daten habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mein Einverständnis.

Hinweis:

Du erhältst nach erfolgreicher Absendung deiner Bewerbung eine Eingangsbestätigung per Mail. Bitte hab ein wenig Geduld – der Versand kann bis zu 24 Stunden dauern. Solltest du keine Eingangsbestätigung erhalten versuche es noch einmal mit einem anderen Browser oder melde dich bei uns telefonisch unter +49 351 44 45-444 oder per Mail bewerbung@fh-dresden.eu.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Deine Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Bewerbung

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