Mit dem Start in das Studium habt ihr euer Semesterticket erhalten, das euch im öffentlichen Nahverkehr als Deutschlandticket dient. Nachfolgend wird erklärt, was es damit auf sich hat.
Was ist das Semesterticket?
Das Semesterticket wird allen Studierenden der Dresdner Hochschulen als Deutschlandsemesterticket zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein solidarisches Ticket: Alle Studierenden zahlen einen einheitlichen Beitrag von 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets und erhalten im Gegenzug die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit im gesamten Geltungsbereich.
Warum ist das Semesterticket verpflichtend?
Jede Studierendenschaft einer Hochschule hat das Recht, das Semesterticket für ihre Mitglieder einzuführen. Die Studierendenschaft der FHD hat sich für die Einführung entschieden. Der Beitragspflicht unterliegen alle Vollzeitstudierenden der FHD. Die Finanzierung basiert auf dem Solidarprinzip – nur so sind die günstigen Konditionen möglich.
Wie hoch ist der Beitrag?
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der im jeweiligen Semester gültigen „Beitragsvereinbarung der Studierendenschaft der Fachhochschule Dresden“
Wer muss den Beitrag zahlen?
Alle immatrikulierten Vollzeitstudierenden der FHD sind beitragspflichtig. Die Fachhochschule Dresden übernimmt die Beitragserhebung und leitet die Beiträge an die Vertragspartner weiter.
Befreiungsmöglichkeiten
Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Sie können das Semesterticket jedoch auf freiwilliger Basis erwerben. Bitte informieren Sie dazu das Studierendensekretariat mit einer kurzen E-Mail.
In nachfolgenden Fällen 1 bis 3 können Vollzeitstudierende auf Antrag für ein Semester von der Beitragspflicht befreit werden:
- Mit einem Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen (aG, BI, TBI, H, G mit gültiger Wertmarke, Gl mit gültiger Wertmarke oder vergleichbare Nachweise).
- Die offiziell beurlaubt sind.
- Die sich für ein studienbedingtes Semester im Ausland ohne Beurlaubung befinden.
Wie stellt man einen Antrag für Befreiungen?
Befreiungsanträge müssen mit einem gültigen Nachweis schriftlich bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.) bzw. bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.) beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
Wo findet man weitere Informationen?
Für weitere Informationen wendet euch bitte an Sandra Dallmann (Leitung Studierendensekretariat) oder an die FHD-Studienberatung.
Zusätzliche Informationen zum Semesterticket sind auch hier online abrufbar.