
Studienberatung
Lina Kröber & Jasmin Kellermann
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Der demografische Wandel ist längst Realität: Wir werden immer älter, wodurch das Thema Pflege zunehmend in den gesellschaftlichen Fokus rückt. Mit dem steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften wird auch der Ruf nach einheitlichen Standards lauter. Genau hier setzt das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) an. Es ist der Schlüssel, um die Pflegeausbildung praxisnah zu modernisieren und den Personalbedarf langfristig zu sichern. Ab dem 01.01.2027 bringt die Pflegereform mit der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz zudem neue, zukunftsweisende Qualitätsanforderungen für das gesamte berufsbildende Schulsystem mit sich.
In diesem Beitrag findest du Informationen zu den folgenden Themen:
Nach § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) bedeuten die neuen Vorbehaltsaufgaben, dass bestimmte hochkomplexe Pflegetätigkeiten ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften geplant, gesteuert und evaluiert werden dürfen.
Diese weitreichende Reform wertet den Pflegeberuf massiv auf. Die neuen, enorm wichtigen Kompetenzen müssen den Auszubildenden von Anfang an fundiert vermittelt werden. Um das in der Praxis umzusetzen, bedarf es nicht nur einer exzellenten Praxisanleitung auf Stationsebene, sondern vor allem auch hochqualifizierter Lehrkräfte im theoretischen Unterricht.
Laut § 9 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) ändert sich für Lehrkräfte vor allem die Qualifikationsanforderung: Zukünftig wird ein akademischer Hochschulabschluss auf Master-Niveau zwingend vorausgesetzt. Das garantiert eine zukunftsorientierte Lehre auf höchstem akademischem Standard.
Welche Anforderungen gelten für die Schulleitung und Lehrende konkret?
Damit die Bildungsqualität den gesetzlichen Standards entspricht, treten folgende Regelungen in Kraft:
Für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen erlaubt der Bund über § 9 Abs. 3 PflBG zwar befristete Ausnahmeregelungen, diese sind jedoch in der Praxis strikt an einen akuten Lehrkräftemangel sowie die Pflicht zur Nachqualifizierung gebunden.
Im Detail bedeutet das für die Praxis:
Das praxisnahe Studienangebot der Berufspädagogik für Pflege- & Gesundheitsberufe (B.A.) an der Fachhochschule Dresden (FHD) ist exakt darauf ausgerichtet, diese gesetzlichen Qualifikationslücken zu schließen. Gerade wenn du nach einem Studium im Kontext des Pflegeberufegesetzes in Sachsen suchst, findest du bei uns das perfekte Umfeld, um Beruf, Familie und Studium optimal zu vereinbaren.
Mit unserem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang legst du in sieben Semestern den optimalen Grundstein. Er bietet dir entscheidende Vorteile für deinen Arbeitsalltag:
Der Bachelor bereitet dich nahtlos auf das anschließende Masterstudium der Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe an der FHD vor. Hier machst du den entscheidenden Schritt für deine sichere Karriere:
Die Vorgaben des neuen Pflegeberufegesetzes mögen auf den ersten Blick herausfordernd wirken, doch sie bieten vor allem eine enorme Chance: Sie heben die Qualität der Pflegeausbildung auf ein neues, akademisches Level. Mit dem passenden Berufspädagogik Studium an der FHD bist du rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite. Du gestaltest die Zukunft der Pflege aktiv mit, stärkst das Gesundheitssystem und eröffnest dir selbst hervorragende berufliche Perspektiven. Wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam mit dir zu gehen!
Du hast Fragen zum Berufspädagogik Studium, den Zulassungsvoraussetzungen oder der berufsbegleitenden Organisation in Sachsen? Unsere FHD-Studienberatung ist jederzeit herzlich für dich da! Lass uns gemeinsam deine individuelle Karriereplanung besprechen – Jetzt informieren und Beratungstermin vereinbaren.

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