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Lehrperson der Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe

Pflegeberufegesetz und Berufspädagogik: Deine Zukunft als Lehrkraft in der Pflege

Der demografische Wandel ist längst Realität: Wir werden immer älter, wodurch das Thema Pflege zunehmend in den gesellschaftlichen Fokus rückt. Mit dem steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften wird auch der Ruf nach einheitlichen Standards lauter. Genau hier setzt das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) an. Es ist der Schlüssel, um die Pflegeausbildung praxisnah zu modernisieren und den Personalbedarf langfristig zu sichern. Ab dem 01.01.2027 bringt die Pflegereform mit der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz zudem neue, zukunftsweisende Qualitätsanforderungen für das gesamte berufsbildende Schulsystem mit sich.

In diesem Beitrag findest du Informationen zu den folgenden Themen:

 

Was bedeuten die Vorbehaltsaufgaben (§ 4 Pflegeberufegesetz) für die Ausbildung?

Nach § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) bedeuten die neuen Vorbehaltsaufgaben, dass bestimmte hochkomplexe Pflegetätigkeiten ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften geplant, gesteuert und evaluiert werden dürfen. 

Diese weitreichende Reform wertet den Pflegeberuf massiv auf. Die neuen, enorm wichtigen Kompetenzen müssen den Auszubildenden von Anfang an fundiert vermittelt werden. Um das in der Praxis umzusetzen, bedarf es nicht nur einer exzellenten Praxisanleitung auf Stationsebene, sondern vor allem auch hochqualifizierter Lehrkräfte im theoretischen Unterricht.

Hier geht es zum Gesetzestext

Was ändert sich durch das Pflegeberufegesetz für Lehrkräfte?

Laut § 9 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) ändert sich für Lehrkräfte vor allem die Qualifikationsanforderung: Zukünftig wird ein akademischer Hochschulabschluss auf Master-Niveau zwingend vorausgesetzt. Das garantiert eine zukunftsorientierte Lehre auf höchstem akademischem  Standard. 

Welche Anforderungen gelten für die Schulleitung und Lehrende konkret? 

Damit die Bildungsqualität den gesetzlichen Standards entspricht, treten folgende Regelungen in Kraft: 

  • Für die Schulleitung: Zwingend erforderlich sind eine fundierte pädagogische Qualifikation sowie ein Hochschulabschluss auf Master-Niveau (oder ein vergleichbarer Abschluss). 
  • Für Lehrende im theoretischen Unterricht: Grundsätzlich dürfen nur noch Lehrkräfte mit einem Master-Abschluss den theoretischen Unterricht erteilen. 
  • Fristen & Sanktionen: Pflegeschulen, die diese gesetzlichen Quoten langfristig nicht erfüllen, riskieren bis zum Stichtag am 31.12.2035 den Verlust ihrer staatlichen Anerkennung. 

Hier geht es zum Gesetzestext

Welche Ausnahmeregelungen gibt es für Bachelor-Absolventen? 

Für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen erlaubt der Bund über § 9 Abs. 3 PflBG zwar befristete Ausnahmeregelungen, diese sind jedoch in der Praxis strikt an einen akuten Lehrkräftemangel sowie die Pflicht zur Nachqualifizierung gebunden. 

Im Detail bedeutet das für die Praxis: 

  • Strenge Bedingungen: Die meisten Bundesländer (wie NRW, Bayern oder Berlin) gewähren Ausnahmen nur bei nachweislich akutem Personalmangel an der jeweiligen Pflegeschule. 
  • Pflicht zur Nachqualifizierung: Ein weiterführendes Masterstudium wird vertraglich in der Regel zwingend vorausgesetzt. 
  • Eingeschränkte Rechtssicherheit: Arbeitsverträge für Lehrkräfte ohne Master sind meist nur noch dann verlässlich, wenn die Einschreibung in ein Master-Studium bereits erfolgt oder verbindlich vereinbart ist. 
  • Der neue Standard: Der Master-Abschluss etabliert sich somit endgültig als bundesweite Grundvoraussetzung in der Pflegepädagogik. 

Warum ist das Berufspädagogik Studium an der FHD deine beste Lösung? 

Das praxisnahe Studienangebot der Berufspädagogik für Pflege- & Gesundheitsberufe (B.A.) an der Fachhochschule Dresden (FHD) ist exakt darauf ausgerichtet, diese gesetzlichen Qualifikationslücken zu schließen. Gerade wenn du nach einem Studium im Kontext des Pflegeberufegesetzes in Sachsen suchst, findest du bei uns das perfekte Umfeld, um Beruf, Familie und Studium optimal zu vereinbaren.

Welche Mehrwerte bietet dir der Bachelor (B.A.) in Berufspädagogik? 

Mit unserem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang legst du in sieben Semestern den optimalen Grundstein. Er bietet dir entscheidende Vorteile für deinen Arbeitsalltag: 

  • Zulassung ohne Abitur: Das Studium ist NC-frei und für qualifizierte Pflegekräfte auch ohne schulisches Abitur zugänglich. 
  • Anrechnung von Vorleistungen: Deine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege wird auf das Studium angerechnet! 
  • Vereinbarkeit von Beruf und Studium: Vorlesungen finden in der Regel donnerstags abends (17–21 Uhr, online) und freitags ganztägig (Präsenz/Hybrid) statt. 
  • Theorie-Praxis-Transfer: Du erweiterst fundiert dein didaktisches Know-how, entwickelst Unterrichtskonzepte direkt für deine Praxis und kannst Praktika sogar an deiner bestehenden Schule absolvieren. 

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Welche Qualifikationen erlangst du im Master (M.A.) für Schulleitung und Lehre?

Der Bachelor bereitet dich nahtlos auf das anschließende Masterstudium der Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe an der FHD vor. Hier machst du den entscheidenden Schritt für deine sichere Karriere: 

  • Gesetzliche Erfüllung: Du erlangst exakt die akademische Qualifikation, die das Pflegeberufegesetz (§ 9 PflBG) für den theoretischen Unterricht und die Schulleitung zwingend fordert. 
  • Führungskompetenzen: Du erwirbst tiefgreifendes Wissen in den Bereichen Curriculumentwicklung, Schulmanagement und Organisationsentwicklung. 
  • Refinanzierung durch Pflegeausbildungsfonds: Die Ausbildung (inklusive Lehrerstellen) wird über den Fonds refinanziert – jedoch für Schulen nur bei strikter Einhaltung dieser gesetzlichen Mindestanforderungen. Du wirst also zu einem echten Qualitätsvorsprung für deinen Arbeitgeber. 

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Fazit: Deine Chance, die Pflegeausbildung aktiv zu gestalten

Die Vorgaben des neuen Pflegeberufegesetzes mögen auf den ersten Blick herausfordernd wirken, doch sie bieten vor allem eine enorme Chance: Sie heben die Qualität der Pflegeausbildung auf ein neues, akademisches Level. Mit dem passenden Berufspädagogik Studium an der FHD bist du rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite. Du gestaltest die Zukunft der Pflege aktiv mit, stärkst das Gesundheitssystem und eröffnest dir selbst hervorragende berufliche Perspektiven. Wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam mit dir zu gehen! 

Möchtest du mehr erfahren?  

Du hast Fragen zum Berufspädagogik Studium, den Zulassungsvoraussetzungen oder der berufsbegleitenden Organisation in Sachsen? Unsere FHD-Studienberatung ist jederzeit herzlich für dich da! Lass uns gemeinsam deine individuelle Karriereplanung besprechen – Jetzt informieren und Beratungstermin vereinbaren. 

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