Die Verfolgung sozialwirtschaftlicher Zielstellungen basiert, wie jede andere unternehmerische Aktivität, auf einem bestimmten rechtlichen Rahmen für das Unternehmen. Die im deutschen Unternehmensrecht anzutreffenden Grundkonstruktionen sind für die Verfolgung sozialwirtschaftlicher Zwecke zu berücksichtigen. Das Modul stellt die wesentlichen Rechtsformen vor und gibt Raum für Erörterungen zu ihrer Zweckmäßigkeit. Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechtsformwahl mit sachlichen Erwägungen zu treffen oder zu hinterfragen.
Inhalte:
- wesentliche Rechtsrahmen für social enterprises– Grundlagen sowie geeignete und ungeeignete Rechtsformen
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- GmbH, AG
- eG
- e.V.
- gGmbH
Methoden:
- Frontalunterricht
- Lehrbeispiele
Kursdaten:
- Teilnehmerzahl: 8 – 20 Teilnehmer*innen
- Termine: - wird noch bekannt gegeben -
- Seminargebühr: - wird noch bekannt gegeben -
- Umfang: 24 UE
- Referent*in: Herr Matthias Untisz
Buchung:
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