Ein siebenjähriges Kind liegt an einem Sommertag auf einer Wiese, blickt in den blauen Himmel und träumt davon, mit einer futuristischen Waffe an der Seite seiner Lieblingsfilmhelden epische Schlachten zu schlagen. Was einst nur eine Vorstellung war, kann heute Realität werden. Dank fortschrittlicher Text-to-Video- und Image-to-Video-Generierungstechnologien können solche Träume jetzt in echte Filme verwandelt werden.
Diese Verfahren nutzt Künstliche Intelligenz (KI), um die Inhalte zu analysieren und visuell umzusetzen. Die KI kann dabei nicht nur Text beschreiben, sondern auch komplexe Szenarien visualisieren und kreative Inhalte generieren.
Mit der fortschreitenden Entwicklung dieser Technologien stellen sich jedoch auch rechtliche Herausforderungen dar. Die Nutzung digitaler Klone von Personen oder bekannten Figuren wirft Fragen zum Persönlichkeitsrecht auf, insbesondere wenn es um die Erlaubnis zur Nutzung von Bildnissen geht. Zudem ergeben sich durch die Generierung von Inhalten auf Basis von Texten oder Bildern Fragen zum Urheberrecht, insbesondere hinsichtlich der Rechte an den generierten Inhalten und deren Verwertung.
Unser Referent, Sven Hörnich wird sich intensiv mit diesen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, um die Herausforderungen und Möglichkeiten der rechtlichen Einordnung solcher digitalen Kreationen im Kontext von Persönlichkeits- und Urheberrecht zu beleuchten.
Wann?
05.09.2024 um 15:15 Uhr
Wo?
FHD Campus am Straßburger Platz
Raum 012 (Filmstudio)
Es ist keine Anmeldung erforderlich. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen am Vortrag und Austausch mitzuwirken.